abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kurzarbeit nachträglich abrechnen

4
letzte Antwort am 30.03.2020 14:01:37 von kahulohn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
kahulohn
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1053 Mal angesehen

Wie kann für einen Monat, der noch nicht mit Kurzarbeit abgerechnet wurde, nachträglich die Kurzarbeit abgerechnet werden? Die Gehaltsabrechnung wird richtig korrigiert, aber der Leistungsantrag wird nur für den laufenden Monat erstellt.

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
927 Mal angesehen

Hallo,


kommt es im Verarbeitungsprotokoll in Lohn und Gehalt zu einer Hinweis-/oder Fehlermeldung, warum der Leistungsantrag für den vorherigen Monat nicht erstellt werden kann?


Im Normalfall wird auch bei Nachberechnungen von Kurzarbeitergeld ein Leistungsantrag für den nachberechneten Monat erstellt.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
kahulohn
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
877 Mal angesehen

Leider wird bei der Probeabrechnung kein weiterer Hinweis ausgegeben. Wenn wir die Kurzarbeit für April eingeben, erhalten wir sofort den Antrag auf Kurzarbeitergeld - Leistungsantrag - und die Kug-Abrechnungsliste angezeigt.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
831 Mal angesehen

Guten Tag,  


ich habe Ihren Sachverhalt in DATEV Lohn und Gehalt nachgestellt. Hierbei habe ich im Abrechnungsmonat 04/2020 den Ausfallschlüssel KU unter Bewegungsdaten | Kalender für den Abrechnungsmonat 03/2020 erfasst. Mit der Lohnabrechnung 04/2020 wird der Leistungsantrag für den Monat März erstellt. 


Bitte prüfen Sie, ob Sie im Verarbeitungsprotokoll unter Protokolle | Verarbeitungsprotokolle einen Filter über das Filtersymbol zum Ausblenden von Hinweis-/Fehlermeldungen aktiviert haben. Wenn ja, deaktivieren Sie diesen bitte.


Werden Ihnen nun Hinweis-/Fehlermeldungen bei der Lohnabrechnung ausgewiesen ?  


Wird der Leistungsantrag bei Ihnen weiterhin nicht erstellt, so wenden Sie sich bitte zur genauen Prüfung über die bekannten Servicekanäle an uns. 


Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft

DATEV eG

0 Kudos
kahulohn
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
815 Mal angesehen

Hallo,

 

erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Bei einer Echtabrechnung wird uns der Leistungsantrag tatsächlich angezeigt. Nur bei der Probeabrechnung erscheint nur der Antrag für April.

 

Liebe Grüße

 

 

0 Kudos
4
letzte Antwort am 30.03.2020 14:01:37 von kahulohn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage