Guten Tag,
es kam ja nun ein Urteil heraus, dass man Urlaubstage bei voller Kurzarbeit kürzen kann.
Hat hier schon jemand Erfahrung?
Gilt das Rückwirkend oder ab wann?
Danke
Das BAG hat am 30.11.2021 entschieden, dass bei 100% KUG-Ausfall der Urlaubsanspruch für diesen Monat um 1/12tel gekürzt werden kann. Eine Rückwirkung, zu Lasten des AN, ist meines Wissens auf max. 3 Monate begrenzt.
Also ab November 2021?
Oder nur für November 2021?
@AnnePa1 schrieb:Also ab November 2021?
Oder nur für November 2021?
Die Urteilsverkündung am 30.11.2021 begrenzt die Rückwirkung nicht.
Moin,
die Problematik lässt sich hier im Rahmen der Community sicherlich nicht klären.
Dies sollte auf jeden Fall durch einen Arbeitsrechtler individuell geprüft werden. Mir fallen hierzu -ohne lange nachzudenken- folgende Aspekte ein, die auf jeden Fall mit geprüft werden sollten:
1. Muss dies den Arbeitnehmern mitgeteilt werden und wann? Kann dies nachgeholt werden?
2. Was passiert, wenn der Urlaub schon gewährt wurde?
3. Wie sind die Regelungen für Urlaub überhaupt vereinbart?
4. Welche Regelungen wurden im Rahmen der Vereinbarung für die Kurzarbeit getroffen?
Nur weil das BAG einen Fall (und selbst wenn es mehrere sind, sind dies bisher Einzelfälle) schon entschieden hat, wird es noch viele Unterschiede in den vertraglichen/tarifvertraglichen Gestaltungen geben, die gar nicht pauschal für alle gleich beantwortet werden können.
Viele Grüße
Uwe Lutz