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Kurzarbeit - Abrechnung mit Lodas / Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge Corona

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letzte Antwort am 21.04.2020 12:41:35 von coester
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antjewagner
Einsteiger
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Liebe Datev-Community,

ich rechne Gehälter mit Lodas ab und bin Neuling auf dem Gebiet Kurzarbeit.

Ich habe für die Mitarbeiter der abzurechnenden Firma nunmehr erstmals für April alle Kurzarbeiter erfasst und bekomme auf meinen Probeabrechnungen auch die entsprechend gekürzten Gehälter und Kurzarbeitergeld korrekt ausgewiesen. Was mich wundert ist, dass der AG Anteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen offenbar noch in voller Höhe ausgewiesen wird. 1. Frage: Muss der Arbeitgeber hier in die Vorleistung gehen und bekommt diese dann wiederum erstattet)? 2. Frage: Das die Unternehmensinhaber bereits jetzt wissen wollen, wie hoch die Arbeitgeberbelastung unter Kurzarbeit im Vergleich zu vorher ist, bzw. um welchen Betrag diese gesunken ist, gibt es eine Möglichkeit dies anzeigen zu lassen (vor der endgültigen Abrechnung)?

Herzlichen Dank für eure Hilfe,

Antje Wagner

coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 8
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Hallo Antje !

 

1. Der Arbeitgeber tritt bei allen Lohnzahlungen in Vorleistung und bekommt die erstattungsfähigen Beträge dann

auf Antrag vom Arbeitsamt erstattet.

 

2. Vorab kannst Du Dir diese Beiträge nicht anzeigen lassen.

Zur Ermittlung der erstattungsfähigen SV-Beiträge (AG- & AN-Anteil zur KV, PV & RV auf KUG) kannst Du jedoch folgende Formel nutzen:

Gesamt-Sollentgelt - Gesamt-Istentgelt x 80 % x 37,6 %

 

Gruß, André

 

t_r_
Allwissender
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Ich mache kein Lodas, aber hier habe ich schon öfter von der Abrechnungsvorschau gelesen. Bei dieser kann man sich wohl mehr Auswertungen vor der Abrechnung anschauen.

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Thomas_Kahl
Meister
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@t_r_  schrieb:

Ich mache kein Lodas, aber hier habe ich schon öfter von der Abrechnungsvorschau gelesen. Bei dieser kann man sich wohl mehr Auswertungen vor der Abrechnung anschauen.


Korrekt. Allerdings kostet die Geld. Und nicht zu wenig. Daher sollte man sich das gut überlegen. Nur um mal zu gucken was rauskommt, ist diese Option einfach zu teuer.

MfG
T.Kahl
antjewagner
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Danke, André, dann weiß ich Bescheid, wie ich vorgehen muss.

Zur Schätzung der AG Beiträge kann ich ja theoretisch auch den AN-Anteil nehmen, ist zwar nicht genau 50/50 aber so ca in der Höhe sollte ja der AG Anteil auch sein. Und dann einfach das brutto (abzüglich KUG) dazu addieren, oder? Leider handelt es sich um knapp 50 Mitarbeiter, da macht das schon Arbeit 😞

LG,

Antje

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antjewagner
Einsteiger
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Hallo Thomas. Kann man nachlesen, was das kostet? Danke, Antje

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Thomas_Kahl
Meister
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Das müsste in der Gesamtpreisliste stehen. Die finden sie als Download (PDF) im Datev-Shop.

MfG
T.Kahl
coester
Fortgeschrittener
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So einfach ist das leider nicht, da Du sicherlich nicht nur KUG in dem Monat abrechnen wirst...

 

Bei der Menge an Lohnabrechnungen steht meiner Meinung nach auch der Aufwand einer "Vorab-Berechnung"

mit dem Ertrag für Deinen Mandanten, die Werte "zwei Tage vorher zu wissen" in keiner Relation.

 

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letzte Antwort am 21.04.2020 12:41:35 von coester
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