Hallo zusammen,
wie oft es mir die letzten Tage passiert ist, dass ich die Auswertung 100 nicht zur Abrechnung angelegt hatte...
Gibt es eine Möglichkeit die Auswertung zu erstellen, ohne eine neue Abrechnung durchzuführen?
Mit dem Auswertungsabruf scheint es nicht funktioniert zu haben...
Vielen Dank für Ihre Vorschläge & ein schönes Wochenende.
Druck Sie sich das Lexinform Dok als Leitfaden aus und legen Sie es sich neben die Tatstatur. Wenn Sie Schritt für Schritt abarbeiten, passiert sowas nicht.
Mit der temp. Auswertungssteuerung können Sie nur Auswertungen abrufen, die im RZ hinterlegt sind.
VG
Moin,
wenn Sie die Auswertungen in Unternehmen Online bereitstellen, haben Sie dort den KUG-Antrag, auch wenn dieser in den Auswertungen nicht angelegt ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz