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KuG-Zuschüsse - Wir bitten um Feedback

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letzte Antwort am 11.06.2020 14:21:09 von Smash_Green
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DATEV-Mitarbeiter
Alexander_Trappe
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 36
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Hallo liebe Community,

 

ich möchte Sie heute um ihr direktes Feedback bitten. Zum Service-Release am 22.04. haben wir eine Excel-Lösung zur Abrechnung von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld bereitgestellt. Dass die Berechnung anhand der Tabelle sehr aufwendig ist, ist uns klar. Daher prüfen wir ob wir eine automatisierte Lösung anbieten können. 

 

Dazu haben wir die bisherigen Rückmeldungen im Service und Außendienst analysiert und die uns zur Verfügung stehenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geprüft. Leider zeigt sich, dass es keine einheitliche Berechnung gibt, woran sich der prozentuale Zuschuss zum Kurzarbeitergeld eigentlich orientiert. 

Mal ist es das laufende Soll-Entgelt, mal der letzte Monat vor Kurzarbeit manchmal auch ein Durchschnitt. Häufig dürfen Einmalbezüge oder andere Zuschüsse nicht berücksichtigt werden. 

Das macht es uns sehr schwer eine Erleichterung bei der Ermittlung des eigentlichen Nettobetrags der zur Auszahlung kommen soll anzubieten. 

 

Nun die Bitte an Sie: Sofern Sie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld abrechnen müssen, teilen Sie uns bitte in diesem Thread mit woran sich der Zuschuss bemisst. 

 

Unsere Hoffnung ist, dass es eventuell doch eine Variante gibt die häufiger vor kommt als andere. 

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Alexander Trappe

Product Owner, Produktentwicklung LODAS

Scholz-A
Beginner
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Nachricht 2 von 36
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Hallo,

 

ich hatte bis jetzt zwei Mandanten, die einen Zuschuss bezahlt haben.

 

Einmal einen Zuschuss auf 80% des normalen Nettolohns (da war die Tabelle sehr hilfreich).

 

Der zweite hat das Kurzarbeitergeld von 60 oder 67 Prozent auf 90 Prozent aufgestockt (hier konnte ich die Tabelle leider nicht nutzen)

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alma82
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 36
3067 Mal angesehen

Hallo,

 

bei mir haben bisher 4 Mandanten aufgestockt, 3 davon auf 100% des normalen Nettos, 1 auf 80% des normalen Nettos. Die Tabelle hat dafür funktioniert, die Hochrechnung des Zuschusses mit der umgeschlüsselten LA230 in Verbindung mit Feiertags-Entgelt in Höhe KUG jedoch leider nicht.

 

Gruß

Alma82

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DATEV-Mitarbeiter
Alexander_Trappe
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 36
3047 Mal angesehen

Danke für Ihre Rückmeldungen. Wenn sie von "normalen Netto" sprechen, welchen Betrag meinen Sie damit. Den der eigentlich in diesem Monat zur Auszahlung hätte kommen sollen oder den der vor der Kurzarbeit abgerechnet wurde?

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Scholz-A
Beginner
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Nachricht 5 von 36
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In meinem Fall war es das Netto, das ohne Kurzarbeit in diesem Monat bezahlt worden wäre.

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alma82
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 36
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Hallo Herr Trappe,

 

es handelte sich um Gehaltsempfänger, die monatlich das gleiche netto haben. Und dieses sollte auch im KUG-Monat ausgezahlt werden bzw. 80% davon.

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Hoffmann_Uwe
Beginner
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Nachricht 7 von 36
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Hallo Herr Trappe, 

 

bei uns gibt es auch sehr viele verschiedene Varianten, wie die Mandanten den Zuschuss berechnet haben wollen. 

 

Dem Grundsatz nach geht es zunächst um die Frage, ob der Mandant Brutto oder Netto Aufstocken möchte. Also ob er die Steuer und evtl. die SV trägt oder ob das der Mitarbeiter zu tragen hat.

 

Die bereits angesprochene Excel-Tabelle finde ich persönlich super, wenn der Mandant alle Kosten übernimmt, sodass der Mitarbeiter tatsächlich 100% seines Nettoverdienstes hat. 

 

Hilfreich wäre aus meiner Sicht zunächst eine Checkliste, welche im Gespräch mit dem Mandanten genau festlegt, für welche Varianten er sich entscheidet, sofern er Aufstocken möchte. 

 

Diese Punkte könnten dann im Programm als Auswahlmöglichkeiten angeboten werden, um die Parameter entsprechend festzulegen. 

 

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne melden. 

 

Viele Grüße

 

Uwe Hoffmann

susannejung
Beginner
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Nachricht 8 von 36
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Guten Morgen Herr Trappe,

 

bei uns gab es die Varianten auf 80 % oder auf 100 % des Nettos aufzustocken, was entstanden wäre, wenn keine Kurzarbeit gewesen wäre. Ist aber in unseren Fällen ebenfalls meistens das Netto des Vormonats, weil Gehaltsempfänger.

 

Viele Grüße

 

S. Jung

S.Jung
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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 9 von 36
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Bei mir bisher direkt nur 1 Mandant mit einem Arbeitnehmer - dort bezieht sich er Zuschuss direkt auf das KUG. Sprich KUG = 60%. Mit AG-Zuschuss soll dieser Betrag 75% betragen. Sicherlich ein Sonderfall. Neues Formular habe ich da nicht genutzt - Abrechnung war eher.

 

Mandanten, die selbst Abrechnen, haben einen Zuschuss auf das Netto gezahlt. Also das ausgezahlte Netto sollte den 80% des Netto sein, dass bei regulärer Entlohnung erzielt wurden wäre. Im März haben ich da eine Anleitung für die Berechnung gegeben, für April auf das neue Dokument mit der Excel-Liste verwiesen.

 

Ich denke, die 2. Variante wird wohl die Häufigste sein.

MfG
T.Kahl
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 10 von 36
2808 Mal angesehen

Wenn aufgestockt wird, dann auf das auszuzahlende Nettoentgelt, welches verdient worden wäre.

 

Jetzt kommt noch die Variante 80%, vom dem was gezahlt worden wäre, dazu.

 

Außerdem hatten einige Mandanten angefragt, ob man die Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere die Rentenbeiträge, nicht vom eigentlichen Brutto abführen könnte, damit die Mitarbeiter hier keine Nachteile erleiden.

 

 

 

Roswitha1
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 36
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Service-Release am 22.04

 

Guten Morgen,

 

wo finde ich die Excel-Lösung zur Abrechnung von Zuschüssen bzw. wie rufe ich das ab?

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Alexander_Trappe
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 36
2717 Mal angesehen

Hallo Roswitha1,

 

in diesem Beitrag: https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Hilfe-Corona-vs-Kug/m-p/149076/highlight/true#M34522

 

Finden Sie alle Informationen.

 

Alexander Trappe

Product Owner, Produktentwicklung LODAS

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Hoffmann_Uwe
Beginner
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Nachricht 13 von 36
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Guten Morgen Roswitha1, 

 

die Infos zur Berechnung und die Excel-Vorlage ist in der Info-Datenbank im Dokument 1008930 zu finden.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag

 

Uwe Hoffmann

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aapan
Beginner
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Nachricht 14 von 36
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Hallo Herr Trappe,

 

ich habe (bisher) folgende Varianten:

Von 60/67 % auf 80% ( BMG: Netto des Abrechnungsmonats ) sowie

Aufstockung auf 100 % des ohne KUG angefallenen Nettobetrages

 

 

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tege
Beginner
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Nachricht 15 von 36
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Hallo Herr Trappe,

 

bei unseren Mandanten ist immer relevant, was der Auszahlungsbetrag ohne Kurzarbeit gewesen wäre.

Und auf diesen wird dann aufgestockt, meistens auf 100%.

Einmal auf 90%.

Hoffmann_Uwe
Beginner
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Nachricht 16 von 36
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Guten Morgen Herr Trappe, 

 

auf der Seite des Bundesfinanzministeriums wurde am 30.04.2020 ein Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Berechnung von KUG-Zuschüssen vorraussichtlich einfacher gestaltet: 

 

Für Zuschüsse, die nach § 106 SGB III sozialversicherungsfrei gestellt sind, soll auch entsprechend eine Steuerfreiheit eingeführt werden. Diese soll im § 3 Nr. 28a EStG geregelt werden. 

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-04-30-Corona-Steuerhilfegesetz/0-Gesetz.html

 

Sofern diese Regelung umgesetzt wird, wären die meisten Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld auch steuerfrei. 

 

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Viele Grüße

 

Uwe Hoffmann

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nataliezabojnik
Beginner
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Nachricht 17 von 36
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Hallo,

 

die manuelle Berechnung mit der Excel-Tabelle funktioniert super, vielen Dank hierfür. Die Durchführung ist aufgrund der vielen Probeabrechnungen und eingaben natürlich sehr arbeitsintensiv, vor allem wenn viele Arbeitnehmer abzurechnen sind. 

 

Bei uns wird die Aufstockung immer auf den Nettoverdienst bezogen; hier sollen die Arbeitnehmer keine Nachteile erlangen. Meist wird auf 90 oder 100% aufgestockt, zumindest zur Zeit noch.

 

Eine automatisierte Möglichkeit in der Lohnabrechnung wäre natürlich super.

 

Viele Grüße

 

Natalie Zabojnik

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wolfram
Aufsteiger
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Wir haben 100% und dann noch 95% gem. TVÖD..

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 19 von 36
2213 Mal angesehen

Moin,

 

wir rechnen Aufstockungen bei unseren Mandanten meistens auf 100% des Nettoentgelts des aktuellen Abrechnungsmonats (ohne Berücksichtigung von KUG) ab.

 

Teilweise erfolgt aber auch keine Aufstockung auf 100% sondern auf niedrigere Prozentsätze (bis hin zu individuellen Sätzen pro Arbeitnehmer). Bemessungsgrundlage ist aber auch in dem Fall der aktuelle Abrechnungsmonat.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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TVöDal
Beginner
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Nachricht 20 von 36
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Wir rechnen den öffentlichen Dienst ab. Der Zuschuss beträgt nach Entgeltgruppe entweder 90 % oder 95 % des bisherigen durchschnittlichen Nettomonatsentgelts. Grundlage dafür der Durchschnitt der letzten drei vollen Kalendermonate vor Einführung der Kurzarbeit. Unberücksichtigt bleiben einmalige bzw. jährliche Sonderzahlungen.

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wolfram
Aufsteiger
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Nachricht 21 von 36
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Hallo,

 

ist es Richtig das die Aufstockung auf 80% rückwirkend ab März steuerfrei werden soll ??

 

§28a Corona-Steuerhilfegesetz ?

 

Dann müsste wir ja alles wieder ändern..... 

 

 

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TVöDal
Beginner
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Nachricht 22 von 36
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Hallo Wolfram,

 

wir warten ab, bis wir eine entsprechende Info vom KAV bekommen. Aber das klingt nach viel Arbeit ...

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_Nica_
Beginner
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Nachricht 23 von 36
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Hallo,

 

vielen Dank vorab für die Excel-Tabelle, damit funktioniert es prima, komfortabel und nachvollziehbar.

 

Die häufigste Aufstockung hier ist auf 100% des üblichen / vorigen Netto-Auszahlungsbetrags.

 

Viele Grüße

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 24 von 36
2028 Mal angesehen

@wolfram  schrieb:

Hallo,

 

ist es Richtig das die Aufstockung auf 80% rückwirkend ab März steuerfrei werden soll ??

 

§28a Corona-Steuerhilfegesetz ?

 

Dann müsste wir ja alles wieder ändern..... 

 

 


So wird es wohl sein:

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-04-30-Corona-Steuerhilfegesetz/0-Gesetz.html

 

Als ob wir alle keine Arbeit hätten. Jetzt haben wir lustig und fleißig auf das Nettoentgelt stundenlang hochgerechnet, damit wir am Ende wieder alles zurückrechnen dürfen. Schönen Dank auch. 😡

coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 25 von 36
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Das die in Berlin schon lange den Bezug zur Basis verloren haben ist hinreichend bekannt...

 

Das jetzt aber noch nachträglich Gesetze geändert werden, ist für mich einfach nur noch frech den Praktikern gegenüber !

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 26 von 36
1956 Mal angesehen

Fraglich ist dann noch, ob der Teil, der aktuell sozialversicherungspflichtig ist (kommt ja gelegentlich vor), dann auch sozialversicherungsfrei wird. Oder wird der Teil steuerfrei und sozialversicherungspflichtig? Oder???

 

Rückwirkende steuerliche Änderungen haben normalerweise keinen Einfluss auf die sozialversicherungsrechtliche Behandlung.

 

Es bleibt spannend...

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 27 von 36
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Ich habe das so verstanden, dass nur der Teil steuerfrei ist, der jetzt schon sowieso sozialversicherungsfrei ist.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 28 von 36
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Ja, das ist schon richtig.

 

Aber wenn der Zuschuss jetzt steuerfrei wird und aus einem Nettobetrag hochgerechnet wird, reduziert sich der Bruttozuschuss.

 

Und dann könnte ich unter die Grenze rutschen, dass SV-Pflicht eintritt.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 29 von 36
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Hier habe ich jetzt ein Brett vor dem Kopf. Ich weiß nicht, wie Sie das meinen.

 

Ein Beispiel:

 

Ohne KUG: Nettoauszahlung 2.266,00

 

Mit KUG: Nettoauszahlung 1.671,48

 

Saldo: 594,52

 

Dieser Saldo soll dem Mitarbeiter zusätzlich netto gezahlt werden.

 

SOLL-Entgelt KUG: 3.589,74

 

IST-Entgelt KUG: 1.005,97

 

80%-Differenz SOLL-/IST : 2.067,02

 

KUG: 884,40

 

max. sv-frei: 1.182,62

 

Bisher netto hochgerechneter KUG-Zuschuss: 715,22, also unter max. sv-frei

 

Zukünftig KUG-Zuschuss 594,52 wenn kleiner als 1.182,62

 

Wo mache ich den Denkfehler? Der zukünftige KUG-Zuschuss sollte in der Regel kleiner und kann maximal genauso hoch sein wie bisher.

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 30 von 36
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Moin,

 

solange der Zuschuss bisher unter der SV-Grenze der 80% liegt, ist dies alles kein Problem - und damit auch für die allermeisten Arbeitnehmer nicht von Bedeutung.

 

Wenn ich aber die 80% überschritten habe, liegt ein teilweise sv-pflichtiger Zuschuss vor und der wurde auch so abgerechnet.

 

Wenn nun der Zuschuss nicht mehr lohnsteuerpflichtig wird, ist der Brutto-Zuschuss niedriger. Damit wird die 80%-Grenze vermutlich nicht mehr erreicht. Wenn dies von vornherein so abgerechnet wäre, wäre gar keine SV-Pflicht entstanden (bzw. für die dann kommenden Monate entsteht keine SV-Pflicht).

 

Da dies aber steuerlich eine rückwirkende Änderung ist, hat dies -nach den normalen Regeln für die SV- keine Auswirkung auf die SV-Pflicht, so dass dies nicht rückwirkend dazu führt, dass der Zuschuss SV-frei wird.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 11.06.2020 14:21:09 von Smash_Green
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