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KuG Korrektur Arbeitszeiten und Abrechnung Lohnsteuer

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letzte Antwort am 05.05.2020 07:54:53 von Verena_Heinlein
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mwolf
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

auch ich muss mich leider in die Fragerunde zum Thema "KuG" anhängen, da ich das noch nie gemacht habe. Mit der Datev-Anleitung habe ich zumindest alle Grundlagen eingerichtet, bei der Probeabrechnung habe ich allerdings Differenzen, die ich mir nicht erklären kann.

 

Beispiel:

Normales Brutto 4.000,00 bei 160 Arbeitsstunden im Monat. Diese Arbeitszeit ist auch als betriebsübliche monatliche Arbeitszeit hinterlegt.

Arbeitsausfall 50 %, also rechnerisch 80 Ausfallstunden und 2.000,00 anteiliges Gehalt.

 

Ausgewiesen werden aber als anteiliges Gehalt nur 1.992,00 - also scheint irgendwie noch etwas gekürzt zu werden. ich komme aber nicht dahinter.

 

Zweite Frage: von dem restlichen anteiligen Gehalt in Höhe von 1.992,00 wird KEINE Lohn-/und Kirchensteuer sowie Soli abgeführt. Kann das stimmen? Falls nein, woran könnte es liegen?

 

Ich hoffe sehr auf eure Hilfe und sage schon mal Danke!!

 

VG

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

es kommt drauf an, wie die restlichen Stammdaten, wie z.B. Lohnarten geschlüsselt sind. 


Bei einem Gehaltsempfänger wird die wöchentliche AZ x 13 / 3 herangezogen. Im Dokument 5303311 - Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS) finden Sie Erläuterungen zur manuellen Berechnung und Rechenbeispiele.

 

Warum bei 1.992,00 Euro keine Steuer berechnet wird, kommt auf die Steuerklasse und eventuelle Kinderfreibeträge an. Gerne können wir die Abrechnung mit prüfen, wenden Sie sich hierzu bitte über einen anderen Servicekanal an uns

 

 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mwolf
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Hallo Frau Schauer,

 

vielen Dank. Da ich in diesem Fall von einer monatlichen Arbeitszeit (160 Std) auf eine wöchentliche umrechnen muss, ergäbe dies mit der genannten Formel eine wöchentliche Arbeitszeit von 36,923 Stunden.

 

Da ich nur zwei Nachkommastellen in LODAS eintragen kann, kommt es wieder zu Abweichungen.

 

z.B. werden bei einer Kurzarbeit von 100 % (Eingabe Lodas:  160,00 / BS 1 / LA 410) auf der Abrechnung dann 159,98 Stunden ausgewiesen.

 

Haben Sie eine Idee, wie ich diese Rundungsdifferenz evtl. "aushebeln" kann?

 

Danke + VG

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cro
Experte
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Wenn Sie mit dem Kalendarium arbeiten, an einem beliebigen Tag 0,02 Std. mehr eingeben.

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mwolf
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Da ich noch nie mit dem Kalendarium gearbeitet habe, hat mich das erstmal vor eine neue Herausforderung gestellt 🙈.

 

Ich konnte alles einrichten und testen. Aber obwohl mir die Abstimmsumme im Kalendarium anzeigt, dass ich 160 Stunden KU erfasst habe, waren auf der Abrechnung wieder 160,33 Stunden ausgewiesen 😫.

 

Habe daher testweise im Kalendarium 0,33 Std weniger eingegeben. Dann werden auf der Abrechnung 159,67 ausgegeben. Passt also wieder nicht.

 

Noch irgendwelche Ideen?

 

Verzweifelte Grüße.

 

 

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björn
Experte
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Haben Sie wie in dem Dokument Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1008704 unter Punkt 3.1.3 bzw. 3.2.2 die Eintragungen vorgenommen? Und bitte den HINWEIS beachten. Wenn Sie dies so einstellen, dann passt Ihre Berechnung.

mwolf
Einsteiger
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Hallo Björn,

 

vielen vielen Dank - das ist tatsächlich die Lösung meines Problems!

 

Die Bearbeitungsmaske "Monatslohn" war in meiner Ansicht bislang deaktiviert, daher kannte ich die Eingabemöglichkeit gar nicht.

 

Nun habe ich alles angepasst und die ausgewiesenen Ausfallstunden stimmen auf der Abrechnung 😀.

 

Der Tag ist gerettet....

 

Viele Grüße

Melanie Wolf

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mhelm
Einsteiger
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Hallo Frau Schauer,

ich bin zugegebenermaßen aufgrund der unterschiedlichen Aussagen in der Community etwas irritiert.

Angenommen wir haben einen Gehaltsempfänger mit 40 h Wochenarbeitszeit.

April: 176 Soll-Arbeitsstunden

 

Muss nun mit der Datev-Automatik 13/3 x WZ = 173,33 h oder mit 176 h gerechnet werden?

 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

 

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


welche Berechnung für Sie in Frage kommt, kann ich Ihnen nicht beantworten. 


Standardmäßig wird in LODAS bei Gehaltsempfängern mit "wöchentlichen Arbeitszeit x 13 /3" gerechnet. Sollen hingegen die erfassten monatlichen Soll-Stunden zugrunde gelegt werden, ist unter Monatslohn die Eingabe "feste Bestandteile des Monatslohns /Sollarbeitsstunden" erforderlich.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.05.2020 07:54:53 von Verena_Heinlein
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