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Krankenkassenerstattungssatz falsch wie ändern?

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letzte Antwort am 19.12.2023 18:57:30 von sue
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IFBI
Beginner
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Guten Morgen Community,

 

wir sind ja erst seit diesem Jahr dabei mit Lohn und Gehalt und lernen immer noch fleissig dazu. Nun bin ich auf der Suche wo ich den Erstattungssatz einer Krankenkasse ändern kann. Wir haben auf unserem schriftlichen Antrag 55 % angekreuzt, die Krankenkasse in Datev L+G in dem Mandanten im Februar 2023 angelegt unter dem Menüpunkt "Sozialversicherung/Gesetzliche Krankenkassen" aber ich finde nix wo ich an den Erstattungssatz ran komme. Datev hat nämlich 80% drin 😞 und nun bekomme ich das Geld einfach nicht.
Gegoogelt habe ich auch schon fleissig, aber entweder ist meine Suchanfrage falsch benannt so das ich nicht die richtigen Ergebnisse bekomme oder ich bin einfach zu blöd.

 

Grüße an alle

cro
Experte
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Wenn es um die U1 geht. Mandant > SV > GKV > Umlage 1:

 

cro_0-1702456863795.png

 

rschoepe
Experte
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Um welche Krankenkasse geht es denn konkret? Eventuell fehlt in den (KK-)Stammdaten der entsprechende Umlagesatz.

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IFBI
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Es geht um die AOK Niedersachsen, und ich habe an der im Bild oben gezeigten Stelle nach gesehen und da stehen die 55% drin, nun weiß ich nicht warum im Erstattungsantrag 80% drin stehen. Ich kann mich jetzt auch nicht erinnern ob ich die 55% bereits bereinigt hatte, von daher nun die Frage wie ich den Erstattungsantrag in Datev neu auslösen kann und hoffen kann das er endlich das richtige zieht? Die Mitarbeiterin ist aber schon seit 18.08.2023 ausgetreten aus der Firma, das macht es nun wieder schwieriger für mich.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 


bei der von Ihnen genannten Krankenkasse ist die Erstattung i. H. v. 55% an die Umlageart U1_2 gekoppelt.


Bitte prüfen Sie, ob Sie in der betreffenden Krankenkasse diese Umlageart mit dem entsprechenden gültig ab hinterlegt haben.


Sollten Sie die betreffende Krankenkasse in mehreren Betriebsstätten hinterlegt haben, dann prüfen Sie diese Eingabe in jeder Betriebsstätte.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sue
Fortgeschrittener
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Bei der ausgeschiedenen Mitarbeiterin den letzten abzurechnenden Monat auf Dezember 2023 hochsetzen und sie noch einmal einzeln "lohnabrechnen", dabei erster Nachberechnungsmonat 01/2023 eingeben.

So funktioniert es mMn

 

 

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letzte Antwort am 19.12.2023 18:57:30 von sue
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