Wie viel Chaos verursacht es eigentlich bei der Abrechnung, wenn ich bei einem laufenden Mandanten die Listennummern der Krankenkassen ändern möchte?
Konkreter Fall: wir haben die Knappschaft (für GFB) eigentlich™ immer unter der 10. Ich habe aber einen Mandanten, wo sie unter Nummer 2 angelegt wurde, und würde den (der Einheitlichkeit wegen) gerne entsprechend ändern.
Erhöhte Schwierigkeitsstufe: der Mandant ist im Schätzverfahren.
Mein Plan wäre jetzt, die Knappschaft in 08 mit Listennummer 10 ein zweites Mal anzulegen, die Minijobber abzuändern, demnächst dann 08 abzurechnen, und in 09 den Eintrag mit Listennummer 2 zu löschen. Klappt das? Oder mache ich mich damit nur unglücklich?
Kommt mir bekannt vor. Meistens ist das der Fall wenn ein Mandantenübertrag ins Haus kam, der Vorberater die Kassen einfach so fortlaufend angelegt hat und dann passt alles nicht mehr in das eigene Schema. Bei Lohnarten wäre das ja auch zutreffend.
Ich habe die besten Erfahrungen damit gemacht, solche Änderungen zum Jahreswechsel vorzunehmen.
Kassen im neuen Jahr anlegen und ab Januar mit den neuen Nummern rechnen. Im laufenden Jahr bringt das nur Ärger und unnötige DEÜVs.
ACHTUNG! Es müssen grundsätzlich NEUE Kassen angelegt werden. Keine bestehenden Kassen überschreiben oder ändern und auch nicht löschen und neu anlegen!
Außerdem die bisherigen Kassen erst ein Jahr später löschen, falls es zu Nachberechnungen kommen sollte.
Das alles gilt aber nur für Frühabrechner. Bei Schätzmandanten wird es ganz schwierig. Dann würde ich von einer Umsortierung abraten und lieber mit der falschen Nummernsystematik leben.
Gruß E.