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Krank während Kug - trotzdem wird LFZ/AAG Antrag an Krankenkasse ertellt

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letzte Antwort am 18.06.2020 08:23:15 von personalfee
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personalfee
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

folgendes Problem beschäftigt mich:

 

Unternehmen ist seit 01.04.2020 im Kug

 

AN Nr. 1: Die Arbeitnehmerin ist im Zeitraum Mai vom 12.-13.05. + 26.05.2020 krank. AU ist in den Fehlzeiten erfasst.

 

Erfasst habe ich den ersten Zeitraum im Mai und die 2. LFZ im Juni als Nachberechnung, da ich die letzte Mai-Woche bei der Abrechnung schätzen musste - Eingabe erfolgte jeweils mit den Std./Tag über LA WK/410 im Kalendarium.

 

AN Nr. 2: Bei dieser Arbeitnehmerin habe ich einen LFZ-Zeitraum als Nachberechnung für Mai im Juni ebenfalls über das Kalendarium für den 25.-26.05. WK/410 erfasst. AU ist in den Fehlzeiten erfasst.

 

Bei AN Nr. 1 erhalte ich einen AAG-Antrag an die Krankenkasse, obwohl die BA die Erstattung trägt.

Bei AN Nr. 2 erhalte ich die Fehlermeldung, dass kein AAG-Antrag erstellt werden kann, weil die Einträge im Kalendarium fehlen (was laut Dokument 5303311 richtig wäre - man soll den Fehler ignorieren)

 

Wie erreiche ich, dass LODAS keinen AAG-Antrag für AN Nr. 1 erstellt????

 

Hat jemand das gleiche Problem evtl. gelöst und kann helfen?

 

Vielen Dank + beste Grüße!

 

m_v_
Beginner
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Hallo,

 

wir haben bei der Fehlzeit "KUG/S-KUG Krank geschlüsselt.

 

Vielleicht hilft es bei Ihnen ja auch. 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn Sie eine Fehlzeit mit Entgeltfortzahlung angelegt und Stunden im Kalendarium erfasst haben, wird ein Fehlerprotokoll bzgl. AAG-Antrag ausgegeben. Diesen Fehler können Sie ignorieren, da kein AAG-Antrag zu erstellen ist.


Haben Sie die Erfassung der Bewegungsdaten bei AN 1 über das Kalendarium erfasst?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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personalfee
Einsteiger
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Nachricht 4 von 12
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

ich habe bei allen Mitarbeiterinnen, zu denen AU-Zeiten zu erfassen waren, die Daten über die Bewegungsdaten/Kalendarium erfasst.

 

Die Fehlzeiten habe ich ebenfalls bei den entsprechenden Mitarbeiterinnen erfasst.

 

Die Fehlermeldung erhalte ich nur für 1 Mitarbeiterin. Für die beiden anderen AN erhalte ich AAG-Anträge.

 

Mit besten Grüßen

Claudia Klose

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M_H
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Hallo,

 

nicht falsch verstehen, aber kann es sein, dass der AAG-Antrag ein Storno ist? Ich hab das auch schon mal in der Hektik übersehen ...

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personalfee
Einsteiger
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Nachricht 6 von 12
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Hallo,

 

kein Problem - ich sehe tatsächlich manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht...

 

In dem Fall ist es aber leider eben nicht so. Es handelt sich nicht um Storno-Anträge.

 

Viele Grüße!

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M_H
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

noch eine Frage - sind das Stundenlöhner oder Gehälter? Wurden die Krankzeiten vielleicht im Mai mit Stammlohnart 145 eingebucht?

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personalfee
Einsteiger
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Nachricht 8 von 12
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Hallo zurück!

 

Es sind Gehälter. Die Lohnart 145 wurde nicht verwendet.

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M_H
Fortgeschrittener
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Also, wenn die Krankzeiten mit WK/410 über NB eingebucht wurden und alle anderen KUG-Zeiten mit KU/410 und alles über das Kalendarium - dann habe ich auch keine Ahnung woran es liegen soll. Da müsste dann vielleicht die DATEV mal drüberschauen.

 

Tut mir leid, hätte gerne geholfen.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,


vielen Dank für Ihre zahlreichen Beiträge. Leider habe ich auch keine weitere Idee mehr. Wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir uns Ihre Daten anschauen können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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personalfee
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Trotzdem vielen Dank für Ihre Hilfe!

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personalfee
Einsteiger
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Nachricht 12 von 12
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

die kostenpflichtige Serviceanfrage habe ich selbstverständlich bereits am Montag erstellt - leider habe ich hierzu jedoch bis heute keine Rückmeldung erhalten.

 

Mit hoffnungsvollen Grüßen!

 

 

 

 

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letzte Antwort am 18.06.2020 08:23:15 von personalfee
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