Hallo zusammen,
nochmal das leidige Thema!!
Ich habe hier einen MA der an einem Tag arbeitet und gleichzeitig KUG hat. Jetzt ist dieser
krank.
Beispiel: MA ist Gehaltsempfänger und krankgeschrieben vom 06.05.-15.05. KUG Bezugszeitraum 1.5.-31.5.
KUG MO-DI mit je 10 Std. An dem 6.5. hätte er 3 Std. gearbeitet und 4 Std. KUG gehabt und DO wieder 10 Std. KUG.
Er ist ja krank während KUG.
Ich gebe ab 6.5.-15.5. alle Stunden im Kalendarium ein.
Was muss ich in den Fehlzeiten eingeben, da meines Erachtens auch eine Erstattung (der 3 Std.
die er ja eingeplant zum Arbeiten war) über U1 erfolgt.
Oder muss nur eingebeben werden 06.05.-15.05. Entgeltfortzahlung mir AU?
Für eure Hilfe wäre ich dankbar.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Clara,
schau mal hier rein : Erfassung-Krankheitsstunden-während-KUG
Da findest Du die Lösung für Deinen Fall.
Gruß, André
Vielen Dank Andre,
hab ich schon gelesen gehabt. Mir geht es aber um die Anzeige in der Fehlzeit.
Was oder ist da einzutragen?
Du erfasst als Fehlzeit den Zeitraum unter "Entgeltfortzahlung mit AU" und in den Bewegungsdaten die KUG-Krankstunden.
Für die Differenz erzeugt Dir dann LODAS den U1-Antrag.
Hallo Coester,
wäre dass dann der Wert der AU Bescheinigung.
Also 06.05.-15.05?
Genau Clara 👍
Ihr seit ein tolles Team. Danke!!!!!
Bitte schön !
Aber ich bin nur einer... 😉
Hallo,
ich habe auch so ein Fall:
MA ist Gehaltsempfänger und krank vom 26.-28.05. Er hätte an diesen Tagen 5,25 gearbeitet und 2,75 Std. KUG erhalten.
Ich habe jetzt in die Fehlzeiten 26.05.-28.05. "Entgeltforzahlung mit AU-Bescheinigung" eingegeben und über das Kalendarium je 2,75 Std. mit AS=WK LA 410.
Ich bekomme eine Fehlermeldung: "Das fortgezahlte Entgelt konnte nicht ermittelt werden, da die Bewegungsdaten zu KUG nicht über das Kalendarium erfasst wurden. Es wird kein Antrag auf Erstattung gestellt."
Wie soll ich denn die 5,25 Std/Tag im Kalendarium eingeben, um den Erstattungsantrag zu bekommen? Die Stammlohnart 145 habe ich nicht angelegt, da ich diese normal nicht benötigte bei Gehaltsempfänger.
LG Bianca
Guten Morgen Bianca,
Du musst den AS KU mit der Stammlohnart 410 nutzen. Dann wird Dir auch der AAG-Antrag erstellt.
Der WK führt zur Erstattung durch das Arbeitsamt.
Gruß, André
Hallo Andrè,
funktioniert auch nicht. Bekomme wieder die Fehlermeldung: "Das fortgezahlte Entgelt konnte nicht ermittelt werden, da die Bewegungsdaten zu KUG nicht über das Kalendarium erfasst wurden. Es wird kein Antrag auf Erstattung erstellt." Habe die 2,75 Std. als KU im Kalendarium eingegeben und die Fehlzeit hinterlegt. Aber nicht die 5,25 Std., für die wir die Erstattung erhalten sollen. Wie sollte ich die auch eingeben?
LG Bianca
Dann probiere mal folgendes:
Erfass mal bitte alle Tage des Monats, die KUG betreffen, über das Kalendarium mit KU.
Die Krankheitstage erfasst Du, wie ursprünglich von Dir erfasst, mit WK.
Achtung! Es dürfen für diesen Mitarbeiter dann keinerlei KUG-Stunden über die Erfassungstabelle Standard erfasst werden.
Das hatte ich vorher so schon gemacht. Alle KU Stunden über das Kalendarium mit KU und die Krankstunden mit WK.
Ich vermute mal, dass ich die eigentlich gearbeiteten 5,25 Std. irgendwie erfassen muss, damit ein Antrag für genau diese Stunden erfolgen kann. Aber ich weiß nicht wie, da Gehaltsempfänger.
Die 5,25 Stunden brauchst Du nicht zu erfassen.
Du hast Dir sicherlich auch das Dokument 5303311 und die Punkte 3.4.4.2 und 3.4.4.3 angeschaut vorher, oder?
Noch ein Versuch, dann bin ich auch mit meinem Latein am Ende:
Du hast doch auch daran gedacht, die wöchentliche Arbeitszeit in den regelmäßigen Arbeitszeiten zu hinterlegen und unter Tätigkeit die Entlohnungsform "Gehalt" zu wählen ?
Ja ist alles hinterlegt bei jedem einzelnen MA und ich bin seit Tagen sämtliche Dokumente und hier am lesen.
Vlt. hat noch jemand einen Tipp für mich?!?
Hallo,
mal unter Personaldaten -> Entlohnung -> Monatslohn ->
Bearbeitungsvorschriften ->
Berechnung unbezahlte Ausfallzeit -> ändern auf: feste Bestandteile des Monatslohns/ Sollarbeitsstunden
geändert??
Ich meine nicht Monatslohn unter dem Punkt Arbeitszeiten 😉
Ist in den Mandantendaten so schon hinterlegt. Bekomme die gleiche Fehlermeldung.
Dann stell mal eine Serviceanfrage bei DATEV ein Bianca und halt uns mal bitte auf dem Laufenden...
Hab ich gerade gemacht. Bin gespannt, ob ich Antwort erhalte. Hat leider beim letzten mal auch nicht geklappt.
Hallo zusammen,
bin neu hier und total überfordert, weiß noch nicht mal wie ich einen Beitrag einstelle...
also bin ich hier auf antworten gegangen.
Ich werde nicht schlau...
Habe einen MA (Gehaltsempfänger) krank vom 05.03. - 21.03.2020
KUG ab 18.03.2020
einen MA krank 19.03.2020 - 03.04.2020
KUG ab 18.03.2020
ich weiß echt nicht wie ich was eingeben muss.
Vielen Vielen Dank erstmal
Jasmin
Hallo Jasmin
KUG Zeitraum ist der 01.03.2020
Du must unter Fehlzeiten den 05.03.-17.03 Entgeltfortzahlung mit AU erfassen
Dann unter dem Kalendarium 18.03.-20.03 mit je 8,0 Std. AS WK LA 410
Das war Fall 1
zu Fall 2
werden die Krankheitsstunden unter der LA 410 in einer Summe erfasst für den März.
Also 9 x 8,0 Std müssten das sein.
Wird dadurch kein Antrag AAG erstellt. Da alles über KUG abzurechnen ist, da Krank während
Hallo Jasmin,
erst einmal: Gehe ganz ruhig an die Sache ran, ok? DU SCHAFFST DAS !!!
Schau bitte erstmal in das Dokument 5303311 in der Lexinform-Datenbank.
Da findest Du unter dem Punkt 3.4. unterschiedliche Beispiele zum Thema "Krank & KUG".
Du hast in Deinem Fall schon einmal zwei Besonderheiten:
Krank vor KUG und Krank während KUG,
hierzu gibt es aber Beispiele.
Schau Dir diese mal an und wende die auf Deine Fälle an (mit Probeabrechnung).
Wenn Du nicht weiter kommst, oder zwischenzeitlich Fragen hast, melde Dich.
Gruß, André
PS. Wie Du neue Beiträge starten kannst findest Du auf der Community-Startseite ganz rechts unter "FAQ"
Hallo André,
da im Ausgangsfall die Krankmeldung erst nach dem 01.03.2020 begann, ist wegen der Monatsbetrachtung beim KUG nur "Krank während KUG" zutreffend.
Krank vor KUG würde voraussetzen, dass die Krankheit schon vor dem 01.03.2020 begonnen hat !!
Gruß
Rolf
Hallo Rolf,
da bin ich anderer Meinung.
Die Monatsbetrachtung gilt meiner Meinung nach nicht beim Corona-KUG, sondern der Zeitraum,
der betrieblich als KUG-Zeitraum vereinbart ist.
Die Bespiele unter 3.4. im Dokument 5303311 sehen das genau so...
Gruß, André
Hallo André,
ich habe jetzt mal gerade das Beispiel unter 3.4.1 im genannten Info-DB-Dokument gesnappt und da ist klar und deutlich ausgeführt, dass nur der Arbeitnehmer 1 mit AUB-Beginn am 25.07. als "Krank vorKUG" zu behandeln sei.
Gruß
Rolf
Das ist in diesem "Snap" ja auch richtig Rolf.
In Fall von @jasmin2 beginnt der KUG-Zeitraum jedoch am 18.03. und somit ist ein
Mitarbeiter vor und der andere während KUG erkrankt.
KUG-Zeitraum ist nach meiner Kenntnis immer der Kalendermonat - unabhängig vom ersten tatsächlichen Tag mit Kurzarbeit !
Ich habe noch nie gesehen, dass die AA einen KUG-Beginn in den Monatsverlauf hinein gelegt hätte. Selbst in meinen aktuellen Fällen, wo die Kurzarbeit am 30.03.2020 tatsächlich begonnen hat, stand als genehmigter Zeitraum immer "beginnend am 01.03.2020" drin. Und der entsprechende Antrag ging auch erst am Wochenende zuvor raus.
Aber bevor wir jetzt weiter spekulieren, soll doch @jasmin2 einfach mal in das entsprechende Dokument der Arbeitsagentur reinschauen.
Vielleicht kann sie uns das Ergebnis der Recherche hier wieder kurz posten..
Für das Arbeitsamt stimmt das ja auch Rolf. Hier werden immer volle Monate angesetzt, auch wenn die tatsächliche Kurzarbeit erst am 30. beginnt.
Jasmin wird daher in dem Bewilligungsbescheid auch nur "März 2020" und nicht "ab 18.03.2020" finden".
Für die Ermittlung LFZ oder Krank-KUG ist jedoch der tatsächliche KUG-Zeitraum maßgeblich.