Hallo alle zusammen,
nur kurz als Bestätigung, kann nicht mehr recht denken ;).
Wenn Arbeitgeber nur U2 pflichtig ist, dann trage ich es aber dennoch alles über das Kalendarium mit Ausfallschlüssel WK ein, wenn der Mitarbeiter während KUG erkrankt richtig?
Bps. KUG 17-21.02 und Mitarbeiter aber krank in der Woche, dann ist das KUG während krank und wird als KUG Stunden gerechnet?
Danke.
VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin Herr Senzill,
zunächst einmal gehe ich davon aus, dass wir hier konjunkturelles Kug und kein S-Kug haben.
Ihre Darstellung ist korrekt. Sofern die Krankheit nicht schon im Vormonat aufgetreten war, werden die Krankheitsstunden mit WK = StLA 410 abgerechnet; im Ergebnis also genau so wie die Ausfallstunden Kug mit KU = StLA 410. Bestand die Krankheit schon im Vormonat, ist VK mit StLA 413 abzurechnen. Hier ist es völlig unerheblich, ob sich ein Erstattungsantrag nach AAG ergibt oder eben die Erstattung von der Arbeitsagentur.
Krankheitszeiten würde ich grundsätzlich immer in den Ausfallzeiten erfassen, auch wenn keine Erstattungsanträge nach AAG gestellt werden.
Viele Grüße
Martin Seemann
Vielen Dank (ja konj. KUG) für die Antwort ;).
VG