Hallo!
Ich habe sämtliche Dokumente der DATEV zur Krank während Kurzarbeit gelesen, aber leider meinen Fall nicht ansatzweise gefunden.
Der Mandant ist im kompletten April in Kurzarbeit. Allerdings dergestalt, dass von Mo-Do gearbeitet wird und Fr aufgrund der Kurzarbeit frei ist.
Jetzt habe ich einen AN, der vom 24.4-30.04. krank ist.
Meines Erachtens müsste mein Mandant ihm für den 25.-30.04. ganz normal das Entgelt fortzahlen, welches die Krankenkasse erstattet und für den 24.04. fallen ihm 8 Stunden aufgrund der Krankheit aus, die ihm aber auch wegen KUG ausgefallen wären, so dass hier das Arbeitsamt erstatten müsste.
Ist das korrekt?
Wenn ja, wie bringe ich das LODAS bei? Ich gebe schon sämtliche Ausfallstunden (Freitage) über das Kalendarium ein sowie auch die Krankheitstage. Trotzdem bekomme ich immer die gleiche Fehlermeldung, dass ich die Daten eben nicht über das Kalendarium eingebe und deswegen kein AAG-Antrag erstellt wird.
Was mache ich falsch? Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Hallo,
klären Sie bitte mit der zuständigen Krankenkasse, für welchen Zeitraum diese aufkommt.
Wenn für den Zeitraum 25.04. - 30.04.2020 ein AAG Antrag erstellt werden soll, sind folgende Eingaben notwendig:
- Erfassung der Fehlzeit 25.04. - 30.04.2020 unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten
- Buchung der KUG-Stunden des 24.04.2020 unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Register Kalendarium
- Falls es sich bei dem Mitarbeiter um einen Stundenlohnempfänger handelt, buchen Sie zusätzlich die ausgefallenen Stunden für den Zeitraum 25.04. - 30.04.2020 mit der Stammlohnart 145.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG