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Korrekturabrechnung nach Austritt

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letzte Antwort am 13.10.2022 08:54:19 von M_H
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Trommler
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Hallo zusammen,

unser Mitarbeiter ist zum 30.09. aus dem Unternehmen ausgetreten und ist bei einer neuen Firma angefangen. 
nun habe ich bei seiner Septemberabrechnung vergessen, das anteilige Weihnachtsgeld zu berechnen. Wie kann ich eine Korrektur machen und es ihm jetzt, vor der Oktober Abrechnung, abrechnen?

Bei eine Nachberechnung würde er ja wieder eine Oktoberabrechnung machen.

 

besten Dank! 

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Anjalein_10
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Am Einfachsten ist es, eine Einzelwiederholung für September zu machen.

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Trommler
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Wie funktioniert das denn? Ich habe nichts darüber gefunden. Danke! 😄

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Anjalein_10
Einsteiger
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In den Berichtsmonat 09/22 wechseln. Das anteilige Weihnachtsgeld eingeben und dann Wiederabrechnung einzelne Personalnummer machen.

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Trommler
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Ah verstehe, besten Dank. Aber die Lohnabrechnung 09/22 ist ja schon ausgezahlt. Wird der Auszahlungsbetrag gekürzt oder wie geht man da vor? Wird die VL dann auch neu übergeben? Wie Meldungen und die Lohnsteuerkarte werden damit auch korrigiert? 

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M_H
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Hallo,

 

ich weiß nicht ob das so eine gute Idee ist, eine Wiederholung zu machen. Sie erhalten alle Auswertungen neu. Die Lohnsteueranmeldung, die bereits übermittelt ist, die Krankenkassen etc. Und nein, der Nettobetrag wird nicht abgezogen weil es ja eine Wiederholung ist. Was spricht denn dagegen, eine Vorwegabrechnung des einzelnen Mitarbeiters zu machen, ohne dass die KK und FA neu erstellt wird? Der Auszahlungsbetrag 09/22 wird dann auch automatisch abgezogen, es wird eine neue 09/22 Abrechnung erstellt mit einem zusätzlichen Beleg für 10/22, wo nur die Differenz drauf ist.

 

Wenn Sie nicht wissen wie:

1. in PSD/Beschäftigung/Tätigkeit: Zuordnung zur Abrechnungsgruppe auf Vorwegabrechnung stellen

2. in den Bewegungsdaten/Erfassungstabellen/Nachberechnung Standard den Wert einbuchen

3. Probeabrechnung machen für den MA mit Abrechnungsart Vorwegabrechnung

4. wenn alles passt die Abrechnung wegschicken

-> es werden nur die Auswertungen für den Mitarbeiter erstellt: Lohnabrechnung, Lohnsteuerbescheinigung und Storno/neu SV-Beleg. Die Abrechnung fließt in die gesamte Oktober-Auswertung dann nachher ein.

 

Ähm - ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

 

M_H

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Trommler
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Also ich bin jetzt soweit, dass ich eine Probeabrechnung mit einer Nachberechnung für 09/2022 gemacht habe. Den Nettobetrag habe ich mir notiert, erneut als Nachberechnung als Nettoabzug als Vorschuss abgezogen und wir werden ihn manuell jetzt den Nettobetrag überweisen und die offizielle Korrektur findet Anfang November mit der Oktoberabrechnung. Damit werden die Buchungen aus 09/22 auch korrigiert beim FA und Co. 
Das würde doch auch gehen?

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Sailor
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Hallo Trommler,

 

ganz genau so mache ich es auch immer! Läuft super und man bekommt keine extra Auswertung.

 

Viele Grüße

Sailor

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Trommler
Beginner
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Also mit einer Vorwegabrechnung?

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Sailor
Erfahrener
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Nein, einfach im laufenden Monat eine Nachberechnung und das Gehalt manuell überweisen und als Abschlag buchen.

 

Viele Grüße

Sailor

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M_H
Fortgeschrittener
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So kann man es machen, aber warum wo es doch die Möglichkeit der Vorwegabrechnung gibt. Außerdem hat der AN Anspruch auf eine korrekte Lohnabrechnung, SV-Nachweis und Lohnsteuerbescheinigung - und das zum Zeitpunkt des Austritts. Macht man eine Vorwegabrechnung, entfällt auch der HickHack mit dem Abschlag.

 

Aber jeder wie er will 😉

 

M_H

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letzte Antwort am 13.10.2022 08:54:19 von M_H
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