Guten Morgen,
ich müsste eine Korrektur der Kurzarbeit für 2020 und 2021 vornehmen.
Kann ich das noch über Datev durchführen oder muss ich hierfür SVnet nutzen.
Danke für die Rückmeldung im Voraus.
Das Dokument ist bekannt?
Lohn und Gehalt: Kug-Korrekturen für 2020 / 2021 durchführen - DATEV Hilfe-Center
Hallo,
danke für den Link.
Somit ist es also möglich. Da ich 2 kleine Korrekturen vornehmen muss, empfehlen Sie mir daher eher über SVnet oder Datev vorzugehen?
Schwer zu sagen, da wir selbst Lohn und Gehalt nicht einsetzen. Somit kann ich nicht beurteilen, welcher zeitliche Aufwand da tatsächlich hinter steckt.
Aber wenn es nur 2 kleine Korrekturen sind, mag sv.net die sinnvollere Variante zu sein.
Vielen Dank.
Es findet doch gar keine Datenübermittlung statt. Es wird doch lediglich der Kug-Antrag korrigiert.
Somit müssen so oder so alle Meldungen manuell mit sv.net erfolgen.
Ich irre doch nicht, oder?
Ich musste glücklicherweise noch nichts derart korrigieren.
@pogo schrieb:Es findet doch gar keine Datenübermittlung statt. Es wird doch lediglich der Kug-Antrag korrigiert.
Somit müssen so oder so alle Meldungen manuell mit sv.net erfolgen.
Ich irre doch nicht, oder?
Ich musste glücklicherweise noch nichts derart korrigieren.
Stimmt. Meldungen werden sowieso nicht übermittelt.
Ich weiß dies bisher glücklicherweise auch nur aus der Theorie. 😉