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Korrektur Firmenwagen mit Privatnutzung ins Vorjahr nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 03.03.2025 12:37:14 von Alex_98
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Alex_98
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

ich habe gerade den Fall, dass ich nach der Februarabrechnung die Info bekommen habe, dass ein Mitarbeitender seinen Firmenwagen bereits im November 2024 gewechselt hat. Bis heute hatten wir keine Info darüber. Da wir bereits die Februarabrechnung abgeschlossen und auch die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt haben, darf ich keine Lohnsteuer mehr korrigieren.

 

Wenn ich die Korrektur beim Mitarbeitenden erfasse, entsteht keine SV-Korrektur, da der Mitarbeitende über der BBG liegt. Jedoch sind Lohnsteuern nachzuzahlen. Die Lohnsteuerbescheinigung wird korrekter Weise von Datev nicht mehr angepackt und nicht korrigiert. Wie muss ich in diesem Fall vorgehen?

 

Kann ich die Korrektur ab 11/24 trotzdem mit Zuflussprinzip erfassen, die Steuern werden in diesem Jahr aufgeführt und ich kann den Mitarbeitenden ganz normal mit den Korrekturen abrechnen?

 

Vielen Dank im Voraus.

GLH
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
132 Mal angesehen

Datev nimmt die Korrekturen doch automatisch vor, wenn man den Firmenwagen rückwirkend entfernt oder?

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Alex_98
Beginner
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Nachricht 3 von 3
122 Mal angesehen

Ja das macht Datev, aber ich bin mir unsicher wegen der späten Korrektur ins Vorjahr. Vielleicht denke ich auch zu kompliziert.

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letzte Antwort am 03.03.2025 12:37:14 von Alex_98
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