Hallo,
ich habe einen Mandanten mit zwei Betrieben, für welche ich die Lohnsteuer konsolidiert abgeben muss. Leider habe ich beide Betriebe schon übertragen und es wurde nur für einen die Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt übermittelt.
Kann ich die Konsolidierung noch nachträglich vornehmen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Laura,
"Neuanlage eines Konsolidierungskreises
Die Neuanlage eines Konsolidierungskreises ist nur mit einer Erstabrechnung möglich. Die Neuanlage kann nicht mit einer Wiederabrechnung eingerichtet werden."
Siehe auch: Konsolidierung der Lohnsteuer-Anmeldung