Hallo Zusammen,
ist es möglich einen Kommanditisten als sv- freien Minijobber anzustellen, wenn im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag für die Vergütung folgende Regelung getroffen ist
"... erhält gewinnunabhäniges Brutto-Jahresentgelt von 6.000 € und ist berechtigt am Ende jeden Monats 1/12 seiner jährlichen Geschäftsführervergütung zu entnehmen?
Die Versteuerung dann pauschal mit 2%?
Danke
Nina
Ob der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, hängt von der Höhe seiner Beteiligung und dem Maß seiner arbeitsorganisatorischen Selbständigkeit oder Unselbständigkeit ab. Steuerlich ist er dagegen wegen § 15 (1) Satz 1 Nr. 2 EstG nie Arbeitnehmer, sondern hat immer gewerbliche Einkünfte. Deshalb kann es gar keine Lohnsteuer geben, weder pauschal noch sonst irgendwie.
Bitte ggf. auch an die Umsatzsteuer denken!
Hallo Nina,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Wenden Sie sich zur Klärung der Schlüsselung bitte an einen Vertreter des Arbeitsrechts.
Die Frage ist doch Fake, oder?
Falls nicht: UNBEDINGT einen Steuerberater suchen und vernünftig und umfassen beraten lassen!!!