Guten Morgen Community,
wir rechnen nun eine neue Aushilfe ab, die parallel als Werkstudent arbeitet und dort die 20 Std. ausreizt. Sie ist er Meinung, daß der Minijob (8 Std./Woche) keine Auswirkungen auf ihren Werkstudenten-Status hat.
Wie seht Ihr das?
Viele Grüße
Ulis
Um den Werkstudentenstatus zu behalten muss sie die Arbeitszeitgrenze von 20h/Woche (außer Semesterferien) einhalten. Dabei werden beide Beschäftigungen zusammengerechnet. Ist sie mit beiden Beschäftigungen über der Zeitgrenze, dann entfällt ihr Werkstudentenprivileg.
Danke für die schnelle Antwort.
Aus unserer Minijob-Sicht würde sie ggfl. nicht sv-pflichtig werden, wenn sie als Werkstudent kippt, oder?
Nein, bei euch bleibt es ein Minijob. Da spielt der Studentenstatus gar keine Rolle.
Nur im Nebenjob würde sie dann sv-pflichtig werden.
So sehen wir das auch. Vielen Dank für die schnellen Antworten.