Guten Morgen liebe Community,
unsere Lohnabrechnung wird durch Corona immer komplizierter. Ich habe folgenden Fall, eine Arbeitnehmerin hatte vom 02.11 - 04.11.2020 Kinderpflege Kind krank. Dies wurde im November 2020 abgerechnet. Die Meldung an die Krankenkasse korrekt erstellt. Nun wurde mir mitgeteilt, dass die Arbeitnehmerin vom 17.11.2020 - 01.12.2020 Ihr Kind, nach Schließung der Kita durch das Gesundheitsamt, betreut hat. Nach Erfassung der Entschädigungszahlung Aufsicht Kind, bekomme ich im Fehlerprotokoll einen Fehler angezeigt: DÜ-EEL Kinderkrankengeld/Kinderverletztengeld: Sie rechnen pauschal versteuerte bzw. steuerfreie aber sozialversicherungspflichtige Entgeltbestandteile ab. Für die korrekte Ermittlung des zu bescheinigenden Netto. erfassen Sie die Differenz zwischen dem ungekürzten Steuer- und dem ungekürzten Sozialversicherungs-Brutto im Eingabefeld Davon steuerfrei bzw. pauschal versteuert. Weitere Informationen finden Sie im Info-Dokument Nr..: 5303308.
Hat jemand schon mal diesen Fall gehabt?
Gruß
M.Gottschalk
Hallo,
ich habe wie in der Anleitung beschrieben versucht die Differenz zu ermitteln. Steuer- und RV-Brutto sind jedoch identisch. Kann ich die Fehlermeldung ignorieren? Die Steuerfreien Bezüge sind durch die Entschädigungszahlung Aufsicht Kind entstanden.
Vielleicht kann sich hierzu ein DATEV Mitarbeiter äußern.
Danke und viele Grüße
M.Gottschalk
Hallo,
das DÜ-Protokoll für die Entgeltersatzleistungen KV Kinderkrankengeld wurde mit der Abrechnung 11/2020 erstellt.
Jetzt bei der Nachberechnung mit der Eingabe Quarantäne Beaufsichtigung Kind fehlt dieses Protokoll. Ist das so Okay?
Danke für Eure Antworten, ich bin in diesem Fall ratlos.
M.Gottschalk
Hallo,
ich hatte das gleiche Problem im Dezember und habe bei der DATEV nachgefragt. Wenn Kind krank und Entschädigungszahlung in einem Monat abgerechnet werden, kann kein DÜ/ Entgeltbescheinigung zur Abrechnung KK erfolgen (Programmfehler).
Man soll
1.) eine Probeabrechnung mit KK Fehlzeit senden
2.) das DÜ Protokoll von der Probeabrechnung ausdrucken
3.) die DÜ Meldung zum KK über sv-net machen
Wenn im November die Entgeltbescheinigung bereits übermittelt wurde, braucht ja eigentlich nichts weiter gemacht werden.
Da ich das Problem auch hatte, bin ich auf die offizielle Problemlösung der DATEV gestoßen, die letzte Woche veröffentlich wurde. Im Dok.-Nr.: 1019233 ist diese beschrieben.
Mit kleinstem Nachberechnungsmonat wird ja vermutlich der am längsten zurückliegende Monat gemeint sein, wenn gleich mehrere Mitarbeiter davon betroffen sind. Soll dann heißen 11/2020 wäre kleiner als 02/2021.
Bei mir ist nur das Problem, dass ausgerechnet mein fehlerhafter Mitarbeiter diesmal noch zwei weitere Eintragungen (eine zeitlich davor, eine danach) unter Nachberechnung Standard zu stehen hat, da im letzten Jahr das Urlaubs- und Weihnachtsgeld falsch berechnet wurde. Ich hoffe, das hat keine Auswirkungen.
VG
Bastian
Hallo Bastian,
wenn bei dem Mitarbeiter schon eine Nachberechnung davor angestoßen wurde, müsste doch der Monat mit der DÜ EEL Kinderkrankengeld automatisch mit aufgerollt sein 🤔
Wie sieht denn die Probeabrechnung aus?
Sorry, ich bin erst jetzt dazu gekommen.
Also, sowohl mit als auch ohne 96er-Bearbeitungsschlüssel kommt in der Probeabrechnug weiterhin dieselbe Fehlermeldung.
Beim Mitarbeiter steht im bemängelten Monat das ausgefallene SV-pflichtige Bruttoentgelt (davon 0 € steuerfrei bzw. pauschal versteuert).
Könnte es sein, dass der Betrag falsch ist? Denn in der Auswertung ist auf der Abrechnung gar kein Bezug von Kinderkrankengeld vermerkt. Unter Fehlzeit ist sie aber eingetragen. Ich weiß somit gar nicht, wie es dann möglich war, die Differenz zu ermitteln. Das war nicht mein Werk, deshalb kann ich nur schwer nachvollziehen, was damals passiert ist.
VG
Bastian
Hallo Bastian,
bitte wenden Sie sich über einen anderen Weg an uns, damit wir den Sachverhalt individuell überprüfen können.