Guten Morgen,
das Kind einer MA wurde bei uns krank gemeldet vom 08.12.-09.12.22. Am 09.12.22 hat die MA für sich bis zum 14.12. 22 eine AU eingereicht.
Ich würde jetzt vom 8-09.12.22 "PK" schlüsseln und vom 10.-14.12.22 " K", da die MA am 09.12.22 sowieso nicht zur Arbeit gekommen wäre.
Ist das korrekt?
Vielen Dank.
NACHTRAG:
lt. Krankenkasse geht die eigene Erkrankung vor. Also nur am 08.12.22 mit PK schlüsseln.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich würde die AU so erfassen wie sie ausgestellt ist - sprich ab dem 09.12.
Das Argument "sie wäre eh nicht gekommen", zählt für mich nicht.
Wenn die AN am 09.12. Urlaub gehabt hätte, wäre sie auch nicht gekommen
und hätte Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Und was ist mit dem Kinderkrankenschein der bis zum 09.12.22 geht?
Der wird dann nur am 08. eingesetzt.
danke