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Kein Abrechnungslauf wegen Corona

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letzte Antwort am 01.04.2021 15:23:24 von t_r_
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a_iodice
Einsteiger
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Guten Morgen, 

 

hier stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist einen Mandanten mit nur 1 Aushilfe jeden Monat mit 0€ abzurechnen oder aber den Mandanten hochzusetzen sobald die Aushilfe wieder tätig wird. 

 

Leider ist aufgrund der aktuellen Lage nicht abzusehen ab wann die Aushilfe wieder zur Arbeit kommen kann. 

 

Viele Grüße

A. Iodice

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

als wir melden die Aushilfen ab, wenn klar ist, dass es wahrscheinlich länger nicht weitergeht. Gerade bei nur einer Aushilfe ist hier die weitere Abrechnung nur kostentreibend.

 

Folge ist natürlich, dass man bei Wiederbeginn die Einstellungsunterlagen ggf. mit Befreiung neu erstellen sollte.

 

Viele Grüße

T. Reich

 

 

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a_iodice
Einsteiger
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Nachricht 3 von 10
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Hallo, 

 

die Aushilfe wurde per 31.03.21 abgemeldet. 

 

Genau, ich bin auch der Meinung, dass man die AH wieder eintreten lassen sollte ... 

 

Viele Grüße

A. Iodice

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@a_iodice  schrieb:

Hallo, 

 

die Aushilfe wurde per 31.03.21 abgemeldet. 

 

Genau, ich bin auch der Meinung, dass man die AH wieder eintreten lassen sollte ... 

 

Viele Grüße

A. Iodice


Abmeldung ist klar - aber als Austritt per 31.03.201 (GdA 10 -- 30 natürlich) oder als Unterbrechungsmeldung?

 

Wenn Austritt sollte aber auch der Arbeitgeber in die Regelung mit einbezogen werden und muss mit der Aushilfe einen neuen Arbeitsvertrag abschließen, wenn die Tätigkeit wieder aufgenommen wird.

 

Und sollte der vorherige Vertrag eine sachgrundlose Befristung haben, ist der neue Vertrag auf jeden Fall unbefristet, da  es eine frühere Beschäftigung gibt.

 

Da hängt also m.E. ein wenig mehr dran...

 

 

 

 

 

 

Nachtrag:

 

Mal den Grund der Abgabe korrigiert - wird wohl Zeit für Osterwochenende... 😎

jjunker
Experte
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Nachricht 5 von 10
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@Uwe_Lutz 100% 👍 zumal ja das Arbeitsverhältnis auf Grund der Coronaeinschränkungen nicht endet.

Wie kommt man dann dazu denjenigen abzumelden?

Damit werden ja auch Beitragsmonate bei der Renten VS nicht dokumentiert.

Wer weiß vielleicht kommt ja jemand von unseren Vortanzern auf die faire Idee 450 € Joblern die Rentenbeiträge in Höhe der durchschnittlich gezahlten Beiträge aus 2019 anzurechnen. Voraussetzung dafür --> Sie wurden mit 0 € abgerechnet. 

 

@a_iodice ich kann die Idee den Arbeitsaufwand zu reduzieren nachvollziehen.

Der mögliche Impact bei dem von Ihnen beschriebenen Weg ist aber nicht kalkulierbar.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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a_iodice
Einsteiger
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Ja, wie ich gerade sehe mit Meldegrund 30, somit hat meine die Frage erledigt. 

 

Werde das dann wohl ändern. 

 

Danke & Gruss

A. Iodice

 

 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 7 von 10
214 Mal angesehen

@Uwe_Lutz  schrieb:


 

Wenn Austritt sollte aber auch der Arbeitgeber in die Regelung mit einbezogen werden und muss mit der Aushilfe einen neuen Arbeitsvertrag abschließen, wenn die Tätigkeit wieder aufgenommen wird.

 

Und sollte der vorherige Vertrag eine sachgrundlose Befristung haben, ist der neue Vertrag auf jeden Fall unbefristet, da  es eine frühere Beschäftigung gibt.

 

 


Ohne Abstimmung mit den Mandanten geht nicht, versteht sich (für mich) von selbst.

 

Eine sachgrundlose Befristung bei einem Minijob habe ich bisher noch nicht gesehen. Manchmal würde ich mir überhaupt mal sinnvolle arbeitsvertraglich Regelungen wünschen....

 

@jjunker "Damit werden ja auch Beitragsmonate bei der Renten VS nicht dokumentiert."

 

Rentenzeiten werden zumindest nach derzeitigen Rechtsstand für "Leermonate" nicht berücksichtigt. 

 

"Wer weiß vielleicht kommt ja jemand von unseren Vortanzern auf die faire Idee 450 € Joblern die Rentenbeiträge in Höhe der durchschnittlich gezahlten Beiträge aus 2019 anzurechnen."

 

Das wäre sehr großzügig, wenn man überlegt, dass eine Aushilfe ohne eigene Rentenbeiträge für ein Jahr ca. 2 Monate angerechnet bekommt.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 10
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@jjunker  schrieb:

 

Damit werden ja auch Beitragsmonate bei der Renten VS nicht dokumentiert.

 


Naja, nach der Unterbrechungsmeldung (also nach dem ersten Monat ohne Entgelt) sind die Monate aus der Rente auch raus. Und dass da eine Änderung kommt, glaube ich eher nicht. Und hoffe es eigentlich auch nicht, da dies -wenn dies über die Abrechnungen laufen würde- ein ziemlicher Aufwand wäre.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 9 von 10
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@t_r_  schrieb:

 

Eine sachgrundlose Befristung bei einem Minijob habe ich bisher noch nicht gesehen. Manchmal würde ich mir überhaupt mal sinnvolle arbeitsvertraglich Regelungen wünschen....

 

 


Sicher, bei Mandanten die die Arbeitsverträge bei den Minijobbern eher etwas laxer handhaben, trifft dies jetzt nicht unbedingt zu.

 

Aber wir haben durchaus auch Mandanten, die die Minijobber in ihre normalen Arbeitsvertragsregelungen aufgenommen haben (das wünschte ich mir bei allen) und auch mit diesen befristete Verträge (zur Erprobung) abschließen, da schließlich auch für Minijobber nach 6 Monaten der normale Kündigungsschutz greift.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 10 von 10
197 Mal angesehen

@Uwe_Lutz  schrieb:

 

Aber wir haben durchaus auch Mandanten, die die Minijobber in ihre normalen Arbeitsvertragsregelungen aufgenommen haben (das wünschte ich mir bei allen) und auch mit diesen befristete Verträge (zur Erprobung) abschließen, da schließlich auch für Minijobber nach 6 Monaten der normale Kündigungsschutz greift.


Würde ich mir auch bei allen Mandanten wünschen. Mit Befristungen zur Erprobung wird bei unseren Mandanten - auch bei Festangestellten - bei Minijobbern nicht gearbeitet. Liegt wahrscheinlich daran, dass bei den auszuübenden Tätigkeiten früher erkannt wird, ob man den Arbeitnehmer "gebrauchen kann".

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letzte Antwort am 01.04.2021 15:23:24 von t_r_
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