Hallo Zusammen,
Zusammenfassung: Arbeitnehmer (seit 02.04.2024, 65 J) ist vorauss. noch bis 09-2024 beschäftigt. Er hat aus dem Jahr 2002 eine Direktzusage/Pensionszusage aus tw.Gehaltsumwandlung, die über eine Rückdeckungsversicherung/Rentenversicherung vom AG angespart wurde. Diese Versicherung & die Direktzusage sind nun in 05-2024 fällig. Der Arbeitnehmer möchte den Gesamtbetrag in einer Kapitalauszahlung erhalten.
AN = privat ist krankenversichert. Wir rechnen mit LODAS ab.
zur SV: da privatversicht = keine KVdR-Zahlstellenmeldung & Abführung von SV-Beiträgen, richtig ?
zur Steuer: Einnahmen aus N, kann im Jahr 2024 noch nach der Fünfeltregelung besteuert werden, oder?
Muss ich hier auch eine gesonderte Personalnummer anlegen oder brauche ich das nur bei einem gesetzlich versicherten AN (wg. der KVdR-Zahlstellen-Meldung) ?
Als Lohnart würde ich die Stammlohnart: 264 "Kapitalauszahlung mjhr." verwenden.
Meint ihr das passt so? Ich freue mich, über Erfahrungen - DANKE 🙂
Viele Grüße, silvi
Hallo Silvi,
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