Hallo Community,
der 31. Oktober wird ab 2018 dauerhaft ein Feiertag im Norden sein.
Der gesetzliche Feiertag gilt nun auch für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Bisher galt dieser nur für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Damit der Reformationstag in der Kalendererfassung von Lohn und Gehalt automatisch berücksichtigt wird, muss dieser unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Feiertage/Urlaub in der Registerkarte Feiertage einmalig aktiviert werden.
In LODAS besteht kein Handlungsbedarf. Erfassen Sie den Feiertag, wie gewohnt, über das Kalendarium.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG