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KUG zu 100 % und betriebl. Altersvorsorge

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letzte Antwort am 28.04.2020 14:54:48 von isabel
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isabel
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

 

wir haben AN die zu 100% in KUG sind. Wenn ich jetzt die Abrechnung starte erhalte ich folgende Fehlermeldung:

 

"Personaldaten/Entlohnung/Betriebliche Altersvorsorge: BAV-vertrag : Die Gehaltsumwandlung (LA 003) kann nicht abgerechnet werden, da die Bezugs-Lohnart in der Abrechnung nicht vorhanden, oder eine Automatik-Lohnart ist."

 

Welche Einstellung muss ich treffen? Wahrscheinlich eine falsche Schlüsselung in den Lohnarten im Reiter KUG?

 

Danke schonmal!

isabel
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Kann mir hier jemand helfen, bitte?

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Scholz-A
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Die Fehlermeldung kommt daher, dass eine Gehaltsumwandlung aus der Lohnart 3 berechnet wird. Ist diese LA nicht vorhanden (da ja nur Kurzarbeitergeld ausbezahlt wird) kann diese Umwandlung nicht erfolgen.

 

Es wäre dann zu prüfen ob für diese BAV z.B. nur der Arbeitgeberanteil eingezahlt wird, oder ob der Vertrag in Absprache mit der Versicherung  ruht.

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eva
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Wenn 100% KUG, dann wird die entsprechende LA für die Gehaltsumwandlung nicht abgerechnet werden können.

Es ist somit kein umzuwandelndes Entgelt vorhanden. Kein Entgelt, keine Umwandlung, keine BAV.

 

Ggf. nach Absprache/Abstimmung in einem der Folgemonate nachholen.

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isabel
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
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Vielen Dank!

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letzte Antwort am 28.04.2020 14:54:48 von isabel
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