Hallo zusammen,
aus meiner Sicht, ist der Firmenwagen als Soll-Entgelt beim Kug anzusetzen. Jedoch dürfte aus meiner Sicht kein Haken bei Kürzung der Festbezüge bei Kug gesetzt werden.
Grundsätzlich sollte bei allen Sachbezügen keine
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich sehe das genauso. Die PKW-Nutzung gehört SV-rechtlich als laufender Bezug zum SOLL-Entgelt. Aber eine Kürzung des Festbezugs macht ja keinen Sinn, da der PKW auch weiterhin trotz Kurzarbeit genutzt wird.
Ich freue mich, wenn vielleicht der ein oder andere diese Ansicht teilen würde.
d.h. die private Pkw Nutzung gehört als lfd. Bezug zum Soll-Entgelt und Ist-Entgelt, ohne Kürzung. Ist das richtig?
Hallo,
zum Soll-Entgelt gehört das monatliche laufende SV-pflichtige Brutto Entgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) erzielt hätte. Darunter fallen auch die Privatfahrten.
Je nach weiterer Nutzung des Firmenwagens entscheiden Sie, ob die Lohnart bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds gekürzt werden soll. Wird beispielsweise der Firmenwagen weiter privat genutzt, fließt dieser in das Soll-Entgelt ein und kürzt den Festbezug nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
wo/wie hinterlegt man diese Information in Lodas entsprechend?
Wir haben eine entsprechende Kug-Abrechnung die da jetzt leider auch schief gelaufen ist, die Beträge der Privatfahrten und Whg/Arbeit waren bei der Kug-Berechnung nicht im Soll beim Bruttoarbeitsentgelt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüße
Sybille Majewski
Bitte schauen Sie auf Mandantenebene/Lohnarten/ KUG. Hier sollten auch andere Lohnarten geprüft werden.
Zu KUG bietet die DATEV ein Lernvideo jetzt schon an (sollte erst in der April Reihe erscheinen) Kann ich empfehlen ist sehr hilfreich. Da wird auch der Fall PKW erläutert.
LG
Das ist richtig, keine Kürzung bei Soll und Ist-Entgelt
LG
Vielen lieben Dank für die rasche Antwort.
Lernvideo haben wir schon bestellt, leider zeitlich noch nicht geschafft, aber das muss jetzt sein!
Ich finde allerdings die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte problematisch. Wenn der Mitarbeiter nur noch 20% arbeitet und 80% KUG bekommt, darf ich m.E. nicht nur die tatsächlichen Fahrten ansetzen, da diese Regelung nur für das ganze Jahr anwendbar st (01 und 02 sind aber schon mit 1% abgerechnet worden). Bei 100% KUG kann ich 1% weglassen; wenn ab 6.3. 100 % KUG laufen, muss ich trotzdem die 1% voll ansetzen. Dafür gibt es dann auch kein KUG. Steuer und Sozialabgaben fallen dann u.U. voll an. Wie machen das die KollegInnen?
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Die tatsächlichen Fahrten können m.E. nur angesetzt werden, wenn das bisher auch so gemacht wurde. Bei 20/80 würde er ja auch weiterhin z. B. ein Tag zu Arbeit erscheinen und müsste dies aufzeichnen. Ebenso wie eine Stundenaufzeichnung über die geleisteten Stunden auch bei Gehaltsempfängern jetzt geführt muss, da eine spätere Überprüfung nach der Zeit mit KUG vorgenommen wird.
Bei meinen meisten Mandanten werden aber die Fahrten Wo/ 1. Tätigkeitsstätte aus Vereinfachungsgründen mit pauschal 15 Tagen pro Monat angesetzt. Deshalb muss das auch so in die Berechnung des Soll/Ist Entgelt einfließen.
So geht das auch bei aus der Unterlage zum Lernvideo der Datev hervor.
Lg
Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre Rückmeldungen, sehr hilfreich! Mit den Privatfahrten ist alles klar, die werden in den SOLL-Entgelt miteinbezogen. Aber Fahrten Wg <-> 1. TST ?? Macht Ihr alle so, wie die Kollegin oben?
Hallo,
Informationen zu den Schlüsselungen der Lohnarten erhalten Sie im Dokument 1008704 unter Punkt 3.1.5.
Bei weiteren Fragen, welche Lohnarten relevant für das Sollentgelt sind, wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich hätte auch noch ein Problem zu KUG und Firmenwagen.
Gehaltsempfänger, 100% KUG, Privatnutzung 1%. Im April habe ich die 2 Feiertage mit StLA 414 Feiertagsentgelt in Höhe KUG erfasst und die restlichen 160 Stunden mit StLA 410. So weit so gut.
LA Kfz-Nutzung ist bei KUG mit "Soll-Entgelt nur Betrag" geschlüsselt und kein Haken für "Kürzung der Festbezüge bei KUG".
Bei der Prüfung des Sollentgelts scheint alles richtig zu sein, Gehalt und Kfz-Nutzung. Beim Ist-Entgelt erscheint die Kfz-Nutzung ebenfalls, soweit auch nachvollziehbar.
Das Problem: Bei der Hochrechnung der 2 Feiertage (16 Std. Feiertagsentgelt i.H. KUG) wird leider nicht nur das Gehalt, sondern die Summe aus Gehalt + Kfz-Nutzung zugrunde gelegt und entsprechend im Istentgelt berücksichtigt. Eigentlich denke ich, dass nur das Gehalt umgerechnet werden dürfte. Wenn ich dann das Istentgelt korrigiere, erfolgt dies leider schon "oben" und erhöht damit wieder das Feiertagsentgelt i.H. KUG. Daher meine Frage: Gibt es auch eine Möglichkeit, nur das fiktive Ist-Entgelt durch die Feiertagsberücksichtgung zu erhöhen (also weiter unten nach der Berechnung des Feiertagsentgelts i.H. KUG und nur für das KUG)? Da unten stimmt zwar das Istentgelt, aber das Feiertagsentgelt ist geringfügig zu hoch.
Kennt jemand das Problem? Habt ihr einfach etwas mehr Feiertagsentgelt iH KUG gezahlt?
Würde mich über eine Antwort freuen. Danke und ein schönes Wochenende.
Sorry, ich meine natürlich: Gibt es auch eine Möglichkeit, nur das fiktive Ist-Entgelt durch die Feiertagsberücksichtgung zu reduzieren?
Hallo,
das Ist-Entgelt kann nur übergreifend über die Stammlohnart 412 korrigiert werden.
Nur das fiktive Ist-Entgelt zur Berechnung des Feiertagsentgelts kann nicht erhöht werden.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
vielen Dank für Ihre Antwort. Das habe ich auch so befürchtet.
Aber vielleicht können Sie es an die Programmierung weitergeben, dass hier auch die Kfz-Nutzung, die ohnehin im Istentgelt voll berücksichtigt wird, nochmal bei der Berechnung des fiktiven Istentgelts aus Feiertagslohn i.H. KUG (m.E. fälschlicherweise) mit hochgerechnet wird, was hier zu einer doppelten Berücksichtigung der Kfz-Nutzung für die 2 Feiertage i.H. KUG im Istentgelt führt (automatische Berechnung). Vielleicht kann das dort nochmal geprüft werden und, falls es auch von den Kolleg/innen als fehlerhaft betrachtet wird, in LODAS entsprechend geändert werden.
Derzeit ist es so, dass sich durch die manuelle Korrektur des Istentgelts über StLA 412 auch das Feiertagsentgelt i.H. KUG leicht erhöht (was eigentlich nicht richtig ist).
Herzlichen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Schneider
Hallo,
ich habe auch eine Frage.
Abrechnung mit LODAS:
Wird bei der Fahrten-Wohnung- Tätigkeitsstätte nur die Lohnart 874 Whng/Arbeit ST+SV pflichtig im Soll- Entgelt berücksichtigt, aber 875 Whng/Arbeit nicht, da es pauschal versteuert wird?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo,
ja, das stimmt so. Das liegt daran, dass der pauschal versteuerte Teil nicht SV-pflichtig ist. Für Soll- und Ist-Entgelt kommen nur die SV-pflichtigen Entgeltbestandteile in Betracht.
Hallo Frau Frohmeyer,
ich habe das gleiche Probem bei LuG, der Firmenwagen kürzt den Festbezug.
Bei der Lohnart 2410 Privatfahrten finde ich leider die der LODAS entsprechenden Einstellung nicht:
"Jedoch dürfte aus meiner Sicht kein Haken bei Kürzung der Festbezüge bei Kug gesetzt werden."
Vielen Dank und schöne Grüße
Daniel
Hallo Daniel,
wenn Sie in Lohn und Gehalt die Privatfahrten über die Firmenwagen-Maske abrechnen, werden diese bei Kug nicht gekürzt.
Haben Sie die Lohnart über die Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge erfasst? Dann prüfen Sie bitte die Eingabe in der Spalte Kürzung. Ändern Sie dies ggf. auf "nk/nk Teilmonat nicht kürzen/Ausfallmonat nicht kürzen".
Hallo,
leider gibt es immer noch große Fragezeichen zum Thema Berechnung KUG und car allowance, d. h. der Mitarbeiter bekommt für seinen privaten PKW seit Jahren einen fixen Zuschuss zum Gehalt. Dieser ist sozialversicherungspflichtig.
Darf dieser Zuschuss gleichsam dem Gehalt, in diesem Falle KUG 40 bzw. 50%, gekürzt werden? Soweit ich weiß, darf er das nicht... ist das richtig? Und wie geht's in DATEV?
Vielen Dank für Ihre Antwort..