Hallo, bin jetzt etwas verunsichert und daher die Nachfrage in die Runde:
Bei Mandatendaten / Arbeitszeit / Monatliche Arbeitszeit muss ja ein Eintrag erfolgen:
Beispiel Berlin für April: wir haben 20 Arbeitstage und 2 Feiertage (Freitag und Montag).
Grundlage 40 Stunden in der Woche: muss hier jetzt eine 160 Stunden (20*8) oder eine 176,00 (22*8) stehen?
Diese Angabe wird ja für die Umrechnung SOLL - IST Entgelt genutzt.
Bei KUG Ausfall von 100% würden ja 160,00 Ausfallstunden und 16 Stunden Feiertagsentgelt abgerechnet.
Wir haben jetzt 176,00 Stunden für April berücksichtigt.
Danke
Gruß Sven
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Laut DATEV-Seminar sollte das so richtig sein.
Im Skript werden die folgenden monatlichen Arbeitszeiten z. B. für Gehaltsempfänger bei 40-Stunden-Woche angegeben:
Hallo,
die monatl. (tarifl.) Arbeitszeit ist mit 176 h im April hinterlegt.
Wenn ich bei einem Gehaltsempfänger mit 40 H/Woche dann
160 Stunden Kurzarbeit und
16 Stunden Feiertagsentg. i.H. KUG eingebe kommt folgender Hinweis:
Die KUG-Ausfall-/EFZ-Stunden wurden um 2,67 Stunden gekürzt.
Auf der Abrechnung sind dann auch nur 157,33 Stunden Kurzarbeitergeld + 16 Stunden Feiertagsentgelt.
Weiß jemand warum das so ist?
Dann funktioniert die Umrechnung!
Vielen Dank! Das funktioniert.
Leider muss ich es dann für jeden einzeln hinterlegen - bei ca. 200 AN
... sorry, muss man ja nicht für jeden Einzelnen machen
Habe es unter Mandantendaten/ Monatslohn für alle hinterlegt
guter Tipp, hatte ich auch noch nicht gesehen!😀
Hallo Zusammen,
hierzu noch eine Ergänzungsfrage. Bei 100 % Arbeitsausfall unterliegen ja sowohl die normalen Stunden als auch die Feiertagsstunden dem KuG und somit der Erstattung von 60 % bzw. 67 %.
Müssen die Stunden trotzdem gesondert in LODAS erfasst werden (unabhängig von den Zuschlägen für Feiertagsarbeit)?
Besten Dank & viele Grüße
J. Zeller
Lohnart 410 KUG Stunden KUG
Lohnart 414 Stunden Feiertag
.. so machen wir das!
Gruß
Sven
Hallo,
ich hätte hierzu eine Frage:
April Vollausfall mit 2 Feiertagen, mit 410 und 414
müsste doch betragsmäßig das gleiche rauskommen als würde ich die Stunden komplett mit 410 eingeben!?
Auf meiner Bruttosoll-/Istentgelt-Liste habe ich beim IST-Entgelt (trotz 100%igem Ausfall) immer die 16 (Feiertags)Stunden als IST-Entgelt stehen, obwohl die doch gar nicht als Gehalt ausgezahlt werden.
In der Folge erhält der AN im April weniger KUG mit dem Feiertag, als wenn der April keinen Feiertag hätte.....
Wie sieht das bei Ihnen aus?
Vielen Dank im Voraus!
Kann man sich das eigentlich aussuchen, ob man die Berechnung des KUG auf Basis von 173,33 Stunden (bei einer 40 Stunden.Woche) vornimmt, oder muss man man das anhand der tatsächlichen Sollstunden vornehmen?
Einfacher ist ja den Durchschnitt zu nehmen, vor allem wenn man dann für die Teilzeitkräfte nicht die genauen Sollstunden berechnen muss.
Hallo Susanne,
das ist richtig, da die Feiertage nicht vom Arbeitsamt erstattet werden sondern der AG selber tragen muss. Jedoch wird der Feiertag nur in Höhe von KUG bezahlt und nicht mit dem vollen Gehalt an diesem Tag.
Gruß
Hallo Björn,
danke für die Antwort. Ich verstehe jedoch immer noch nicht, warum die 16 Feiertagsstunden auf der Soll-/IST Liste als IST-Entgelt unterstellt werden und unter dieser Berücksichtigung das FeiertagsKUG geringer ausfällt.
Hinzu kommt, wenn an dem Feiertag normalerweise "kurz" gearbeitet worden wäre, und nur wg Feiertag die Arbeit komplett entfällt, dann muss der AG doch den "normalen Lohn" für die theoretisch geleistete Arbeitszeit zahlen (also z.B. für 5 Stunden) und zusätzlich FeiertagsKUG für die entfallenden 3 Stunden (wie an einem normalen KUG-Tag auch)
Viele Grüße
Hallo Susanne,
an Feiertagen kann der AG entscheiden, ob er diesen ganz normal bezahlt oder in Höhe von KUG. Wenn der Feiertag nur in Höhe von KUG bezahlt wird, dann ist dieser nur lohnsteuerpflichtig aber Beitragsfrei. Deshalb ist der Lohn in diesem Fall auch niedriger. Außerdem wird er dem Ist-Entgelt hinzugerechnet, da dieser nicht von der Agentur für Arbeit erstattet wird.
Bei Teil-KUG haben Sie in Ihrem 2. Absatz recht, jedoch gilt für die 3 KUG-Stunden das gleiche wie oben.
Dies ist auch alles super im kostenlosen Online-Seminar der DATEV "Kurzarbeit statt Kündigung" erklärt.
Gruß
Herzlichen Dank!
Den Link für das Onlinevideo habe ich, jedoch haben wir kein Benutzerkonto o.ä. ...... Arbeite vom Homeoffice aus und muss sehen, ob das irgendwie zu ermöglichen ist.
Viele Grüße
Hallo,
wenn Sie Probleme beim Aufrufen des Lernvideos haben, helfen Ihnen die Kollegen der Lernplattform gerne weiter. Sie erreichen diese unter 0911/319-38383 oder per E-Mail: lernen-online@datev.de.
Kann man sich die Videos irgendwo unabhängig von Terminen anschauen? 25.06.2020 bringt mir leider nichts mehr, wenn ich bis dahin alle Löhne mit Kurzarbeit falsch rechne 😞
Hallo,
das Online-Seminar Artikel-Nr. 78821 kann man doch meine ich unabhängig von Terminen buchen. Man kann sich, sobald man den Link hat, das Video jederzeit ansehen. Ich würde das mal versuchen, bei mir hat es letztendlich auch funktioniert.
Viele Grüße
Hallo
Ich bekomme im Hinweisprotokoll immer wieder den Fehler " KUG Ausfallzeiten / EFZ Stunden gekürzt
Monatl. Arbeitszeiten sind in den Mandanten-u. Personaldaten aber richtig hinterlegt.
Woran liegt diese Fehlermeldung
Dankeschön
Entweder ist beim Mitarbeiter nicht die richtige Entlohnungsform hinterlegt oder unter Mandantendaten -> Monatslohn ist der Punkt für die Kürzung nicht auf ".../Sollstunden" gesetzt.
Wenn Sie den Punkt Monatslohn nicht sehen, dann müssen Sie diesen unter Extras -> Einstellungen Mandant -> Register "Themengebiete" aktivieren.
Gruß
Thema KUG
AN ist Gehaltsempfänger und arbeitet 32 Std pro Woche.
Wären im Monat 138,56 Std.
Abrechnung Dezember
Soll 152 Std.
Ist 84 Std.
KUG 64 Std.
Datev rechnet bei einen Gehalt von 3500€
3500€ / 138,56 Std x 74,56 Std
Mdt sagt er hätte doch aber 84 Std gearbeitet.
Das ist doch aber bei Gehaltsempfängern egal, oder?
Mdt hat mich grad total durcheinander gebracht.
Danke
Hallo,
bei einem Gehaltsempfänger wird zur Berechnung der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit die Formel:
wöchentliche Arbeitszeit x 13 / 3 gerechnet.
Für die Ermittlung des Ist-Entgelts wird das Gehalt um den Kug Ausfall gekürzt.
Ein Berechnungsbeispiel für die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes finden Sie in der Dokumentennummer: 5303311 Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS unter Punkt 3.1.1.
Alternativ können Sie, wie im vorherigen Beitrag beschrieben, auf eine Berechnung nach den Monatlichen Sollstunden umstellen.