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KUG: monatliche (tarifliche) Arbeitszeit inkl. Feiertage?

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letzte Antwort am 02.02.2021 13:47:00 von Jacqueline_Schön
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maxmoritz
Einsteiger
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Hallo, bin jetzt etwas verunsichert und daher die Nachfrage in die Runde:

 

Bei Mandatendaten / Arbeitszeit / Monatliche Arbeitszeit   muss ja ein Eintrag erfolgen:

 

Beispiel Berlin für April: wir haben 20 Arbeitstage und 2 Feiertage (Freitag und Montag).

Grundlage 40 Stunden in der Woche: muss hier jetzt eine 160 Stunden (20*8) oder eine 176,00 (22*8) stehen?

Diese Angabe wird ja für die Umrechnung SOLL - IST Entgelt genutzt.

 

 

Bei KUG Ausfall von 100% würden ja 160,00 Ausfallstunden und 16 Stunden Feiertagsentgelt abgerechnet. 

Wir haben jetzt 176,00 Stunden für April berücksichtigt.

 

Danke

Gruß Sven

 

 

bfit
Meister
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Nachricht 2 von 22
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Laut DATEV-Seminar sollte das so richtig sein.

Im Skript werden die folgenden monatlichen Arbeitszeiten z. B. für Gehaltsempfänger bei 40-Stunden-Woche angegeben:

 

  • April:      176,00 Stunden
  • Mai:        168,00 Stunden
  • Juni:       176,00 Stunden
  • Juli:        184,00 Stunden
  • August:  168,00 Stunden
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f_hirt
Einsteiger
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Nachricht 3 von 22
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Hallo,

die monatl. (tarifl.) Arbeitszeit ist mit 176 h im April hinterlegt.

Wenn ich bei einem Gehaltsempfänger mit 40 H/Woche dann

160 Stunden Kurzarbeit und

16 Stunden Feiertagsentg. i.H. KUG eingebe kommt folgender Hinweis:

 

Die KUG-Ausfall-/EFZ-Stunden wurden um 2,67 Stunden gekürzt.

 

Auf der Abrechnung sind dann auch nur 157,33 Stunden Kurzarbeitergeld + 16 Stunden Feiertagsentgelt.

 

Weiß jemand warum das so ist?

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maxmoritz
Einsteiger
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f_hirt
Einsteiger
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Vielen Dank! Das funktioniert. 

Leider muss ich es dann für jeden einzeln hinterlegen - bei ca. 200 AN

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f_hirt
Einsteiger
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... sorry, muss man ja nicht für jeden Einzelnen machen

Habe es unter Mandantendaten/ Monatslohn für alle hinterlegt

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maxmoritz
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guter Tipp, hatte ich auch noch nicht gesehen!😀

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J_Zeller
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

hierzu noch eine Ergänzungsfrage. Bei 100 % Arbeitsausfall unterliegen ja sowohl die normalen Stunden als auch die Feiertagsstunden dem KuG und somit der Erstattung von 60 % bzw. 67 %.

 

Müssen die Stunden trotzdem gesondert in LODAS erfasst werden (unabhängig von den Zuschlägen für Feiertagsarbeit)?

 

Besten Dank & viele Grüße

J. Zeller

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maxmoritz
Einsteiger
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Nachricht 9 von 22
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Lohnart 410 KUG Stunden KUG

Lohnart 414 Stunden Feiertag 

 

.. so machen wir das!

 

Gruß

Sven

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Susanne1
Beginner
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Nachricht 10 von 22
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Hallo,

 

ich hätte hierzu eine Frage:

 

April Vollausfall mit 2 Feiertagen, mit 410 und 414

 

müsste doch betragsmäßig das gleiche rauskommen als würde ich die Stunden komplett mit 410 eingeben!?

 

Auf meiner Bruttosoll-/Istentgelt-Liste habe ich beim IST-Entgelt (trotz 100%igem Ausfall) immer die 16 (Feiertags)Stunden als IST-Entgelt stehen, obwohl die doch gar nicht als Gehalt ausgezahlt werden.

In der Folge erhält der AN im April weniger KUG mit dem Feiertag, als wenn der April keinen Feiertag hätte.....

 

Wie sieht das bei Ihnen aus?

 

Vielen Dank im Voraus!

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pbhro
Einsteiger
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Nachricht 11 von 22
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Kann man sich das eigentlich aussuchen, ob man die Berechnung des KUG auf Basis von 173,33 Stunden (bei einer 40 Stunden.Woche) vornimmt, oder muss man man das anhand der tatsächlichen Sollstunden vornehmen?

Einfacher ist ja den Durchschnitt zu nehmen, vor allem wenn man dann für die Teilzeitkräfte nicht die genauen Sollstunden berechnen muss.

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björn
Experte
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Nachricht 12 von 22
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Hallo Susanne,

 

das ist richtig, da die Feiertage nicht vom Arbeitsamt erstattet werden sondern der AG selber tragen muss. Jedoch wird der Feiertag nur in Höhe von KUG bezahlt und nicht mit dem vollen Gehalt an diesem Tag.

 

Gruß

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Susanne1
Beginner
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Nachricht 13 von 22
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Hallo Björn,

danke für die Antwort. Ich verstehe jedoch immer noch nicht, warum die 16 Feiertagsstunden auf der Soll-/IST Liste als IST-Entgelt unterstellt werden und unter dieser Berücksichtigung das FeiertagsKUG geringer ausfällt.

 

Hinzu kommt, wenn an dem Feiertag normalerweise "kurz" gearbeitet worden wäre, und nur wg Feiertag die Arbeit komplett entfällt, dann muss der AG doch den "normalen Lohn" für die theoretisch geleistete Arbeitszeit zahlen (also z.B. für 5 Stunden) und zusätzlich FeiertagsKUG für die entfallenden 3 Stunden (wie an einem normalen KUG-Tag auch)

 

Viele Grüße

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björn
Experte
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Nachricht 14 von 22
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Hallo Susanne,

 

an Feiertagen kann der AG entscheiden, ob er diesen ganz normal bezahlt oder in Höhe von KUG. Wenn der Feiertag nur in Höhe von KUG bezahlt wird, dann ist dieser nur lohnsteuerpflichtig aber Beitragsfrei. Deshalb ist der Lohn in diesem Fall auch niedriger. Außerdem wird er dem Ist-Entgelt hinzugerechnet, da dieser nicht von der Agentur für Arbeit erstattet wird.

 

Bei Teil-KUG haben Sie in Ihrem 2. Absatz recht, jedoch gilt für die 3 KUG-Stunden das gleiche wie oben.

 

Dies ist auch alles super im kostenlosen Online-Seminar der DATEV "Kurzarbeit statt Kündigung" erklärt.

 

Gruß

Susanne1
Beginner
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Herzlichen Dank!

Den Link für das Onlinevideo habe ich, jedoch haben wir kein Benutzerkonto o.ä. ...... Arbeite vom Homeoffice aus und muss sehen, ob das irgendwie zu ermöglichen ist.

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn Sie Probleme beim Aufrufen des Lernvideos haben, helfen Ihnen die Kollegen der Lernplattform gerne weiter. Sie erreichen diese unter 0911/319-38383 oder per E-Mail: lernen-online@datev.de

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Lohn_123
Beginner
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Nachricht 17 von 22
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Kann man sich die Videos irgendwo unabhängig von Terminen anschauen? 25.06.2020 bringt mir leider nichts mehr, wenn ich bis dahin alle Löhne mit Kurzarbeit falsch rechne 😞

 

 

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Susanne1
Beginner
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Nachricht 18 von 22
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Hallo,

das Online-Seminar Artikel-Nr. 78821 kann man doch meine ich unabhängig von Terminen buchen. Man kann sich, sobald man den Link hat, das Video jederzeit ansehen. Ich würde das mal versuchen, bei mir hat es letztendlich auch funktioniert.

 

Viele Grüße

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Anfrage
Beginner
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Nachricht 19 von 22
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Hallo 

 

Ich bekomme im Hinweisprotokoll immer wieder den Fehler " KUG Ausfallzeiten / EFZ Stunden gekürzt

 

Monatl. Arbeitszeiten sind in den Mandanten-u. Personaldaten aber richtig hinterlegt.

 

Woran liegt diese Fehlermeldung

 

Dankeschön

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björn
Experte
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Entweder ist beim Mitarbeiter nicht die richtige Entlohnungsform hinterlegt oder unter Mandantendaten -> Monatslohn ist der Punkt für die Kürzung nicht auf ".../Sollstunden" gesetzt.

 

Wenn Sie den Punkt Monatslohn nicht sehen, dann müssen Sie diesen unter Extras -> Einstellungen Mandant -> Register "Themengebiete" aktivieren.

 

Gruß

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Nadine1902
Beginner
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Thema KUG

AN ist Gehaltsempfänger und arbeitet 32 Std pro Woche.
Wären im Monat 138,56 Std.
 
Abrechnung Dezember
Soll 152 Std.
Ist 84 Std.
KUG 64 Std.

Datev rechnet bei einen Gehalt von 3500€

3500€ / 138,56 Std x 74,56 Std

Mdt sagt er hätte doch aber 84 Std gearbeitet.
Das ist doch aber bei Gehaltsempfängern egal, oder?

Mdt hat mich grad total durcheinander gebracht.
Danke

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 22 von 22
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Hallo,


bei einem Gehaltsempfänger wird zur Berechnung der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit die Formel:


wöchentliche Arbeitszeit x 13 / 3 gerechnet. 


Für die Ermittlung des Ist-Entgelts wird das Gehalt um den Kug Ausfall gekürzt.


Ein Berechnungsbeispiel für die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes finden Sie in der Dokumentennummer: 5303311  Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS unter Punkt 3.1.1.


Alternativ können Sie, wie im vorherigen Beitrag beschrieben, auf eine Berechnung nach den Monatlichen Sollstunden umstellen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.02.2021 13:47:00 von Jacqueline_Schön
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