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KUG bei Midi-Job / Ist-Entgelt unter 538 €

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letzte Antwort am 01.07.2024 14:09:11 von dancingh
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dancingh
Einsteiger
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Hi!

 

Ich habe einen Mitarbeiter im Midi-Bereich, der mit KUG abgerechnet.

 

Das Soll-Entgelt (ohne KUG) liegt bei 1.300,- €.

 

Das Ist-Entgelt liegt im Abrechnungsmonat bei 500,- €.

 

Das Programm rechnet mir keine AN-Sozialabgaben aus.

 

Liegt es daran, dass das Ist-Engelt des Arbeitsnehmers unter 538,- € liegt im Abrechnungsmonat?

 

Ich stehe hier etwas auf'n Schlauch...

 

LG

 

dancingh

wkläver
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

an der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung ändert sind durch die Kurzarbeit nichts. Es entsteht in Ihrem Fall kein Minijob. Es sollten Sozialversicherungsabzüge für den Arbeitnehmer anfallen.

Gibt es ein Fehlerprotokoll? Ansonsten stellen Sie vielleicht die Abrechnung ein.?

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pogo
Experte
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Bei 538,01€ fallen beim Midijob auch schon keine AN-Beiträge an, wenn man mindestens ein Kind hat.

Ohne Kind knapp über 2€ PV.

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
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Liegt es daran, dass das Ist-Engelt des Arbeitsnehmers unter 538,- € liegt im Abrechnungsmonat?

Korrekt. Der Übergangsbereich beginnt erst ab 538,01 €, deshalb trägt der AG die SV-Kosten komplett alleine.

dancingh
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
115 Mal angesehen

Super - das bestätigt meine These! Vielen Dank!

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letzte Antwort am 01.07.2024 14:09:11 von dancingh
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