Hi!
Ich habe einen Mitarbeiter im Midi-Bereich, der mit KUG abgerechnet.
Das Soll-Entgelt (ohne KUG) liegt bei 1.300,- €.
Das Ist-Entgelt liegt im Abrechnungsmonat bei 500,- €.
Das Programm rechnet mir keine AN-Sozialabgaben aus.
Liegt es daran, dass das Ist-Engelt des Arbeitsnehmers unter 538,- € liegt im Abrechnungsmonat?
Ich stehe hier etwas auf'n Schlauch...
LG
dancingh
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
an der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung ändert sind durch die Kurzarbeit nichts. Es entsteht in Ihrem Fall kein Minijob. Es sollten Sozialversicherungsabzüge für den Arbeitnehmer anfallen.
Gibt es ein Fehlerprotokoll? Ansonsten stellen Sie vielleicht die Abrechnung ein.?
Bei 538,01€ fallen beim Midijob auch schon keine AN-Beiträge an, wenn man mindestens ein Kind hat.
Ohne Kind knapp über 2€ PV.
Liegt es daran, dass das Ist-Engelt des Arbeitsnehmers unter 538,- € liegt im Abrechnungsmonat?
Korrekt. Der Übergangsbereich beginnt erst ab 538,01 €, deshalb trägt der AG die SV-Kosten komplett alleine.
Super - das bestätigt meine These! Vielen Dank!