Moin,
wenn wir Oktober November Dezember KUG 0 zahlen, aber im November regelmäßig Weihnachtsgeld gezahlt wird, zahle ich das Weihnachtsgeld dann auch so aus wie in den Jahren davor ohne KUG 0?
Dankeschön.
Hallo,
wird der Mandant mit Baulohn abgerechnet oder handelt es sich hier um einen Normallohn?
Geht es Ihnen darum, ob das Weihnachtsgeld im Verhältnis oder im Zusammenhang mit eventuellen Kurzarbeitergeldzahlungen steht?
Grundsätzlich kann das Weihnachtsgeld als Einmalbezug mit oder ohne Kug abgerechnet werden.
Mit KUG möchte ich die "normalen Stunden" abrechnen. Aber eben auch im NOvember das Weihnachtsgeld als Einmalbezug, völlig unabhängig vom KUG.
Das heißt also, auf der Abrechnung steht das Weihnachtsgeld und die Stunden für KUG?
Ich habe noch nie KUG berechnet. Und es handelt sich nicht um Baulohn.
Hallo,
bei der Abrechnung von Kug erfolgt immer eine Gegenüberstellung von dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt des Arbeitnehmers.
Ein Weihnachtsgeld ist in der Regel ein Einmalbezug, welcher sich nicht zwangsläufig auf die Kug-Berechnung auswirken muss.
Solange arbeits- oder tarifvertraglich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld oder eine vergleichbare Sonderzahlung besteht, ändert die Kurzarbeit an diesem Anspruch nichts. Sie können das Weihnachtsgeld parallel zur Kurzarbeit abrechnen.
Weitere Information zur Abrechnung von Kurzarbeit in Lohn und Gehalt finden Sie im Dokument
Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für Lohn und Gehalt.