Bei einem Gehaltsempfänger, der privat KV+PV versichert ist, wird in der B/N das Gehalt gekürzt, aber das Programm berechnet mir in der Berechnung KUG das Sollentgelt nicht.
Im Fehlerhinweis steht: Das Sollentgelt konnte nicht erstellt werden, da keine Beiträge im DSP 2 vorhanden sind.
Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das die Lösung wäre. Wie sollen die PSD grundsätzlich geschlüsselt werden bei einem privat versicherten Arbeitnehmer für die KUG-Berechnung? Ich habe leider keine Lösungen im Lexinform gefunden.
Hallo,
prüfen Sie bitte, ob bei der Gehalts- oder Stundenlohnart unter Mandantendaten I Lohnarten I Registerkarte KuG die Schlüsselungen hinterlegt sind. Bei Festbezügen muss die Schlüsselung Sollentgelt (nur Betrag) und Kürzung der Festbezüge bei KuG hinterlegt sein, bei Stundenlohnarten die Schlüsselung Sollentgelt (Stunden und Betrag).
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen Herr Stein,
vielen Dank für die Antwort. Nur hatte ich diese Schlüsselungen bereits eingegeben. Ich habe jetzt mal versucht, unter den Personaldaten die Entlohnungsform aus Leistungslohn auf Gehalt zu ändern - und es hat geklappt und die Berechnung erfolgt jetzt korrekt.
Super - trotzdem vielen Dank 🙂