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KUG - Sachbezug Kost / Verpflegung

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letzte Antwort am 26.06.2023 15:29:54 von Wohlgemuth
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soedreyer
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Hallo zusammen,

 

wir haben - wie viele andere auch - aktuell die Prüfungen der KUG-Anträge 2020 - 2021 durch die Agentur für Arbeit.

 

Nun haben wir folgenden Sachverhalt:

 

Mandant: Gastronomie

Arbeitnehmer bekommen monatlich 107€ für ein Abendessen laut Sachbezugsverordnung, der Sachbezug wird laufend versteuert und der Sozialversicherung unterworfen, sprich LLJ.

 

Festlohn + Sachbezug sind also das Soll-Entgelt.

Wir haben die Sachbezüge damals in den KUG-Anträgen - genau wie den Festlohn - je nach Ausfall im Ist-Entgelt gekürzt. Wenn ein Monat kompletter Vollausfall war, war dementsprechend der Sachbezug im Ist-Entgelt auch 0€.

 

Die Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit ist jetzt allerdings der Meinung, dass die Verpflegung auf jeden Fall mit der vollen Summe in das Ist-Entgelt gehört, egal, ob das Restaurant einen halben oder einen ganzen Monat zu hatte.

 

Sie konnte uns allerdings keine rechtliche Grundlage für ihre Aussage geben, sondern verwies nur auf eine nichtssagende Seite in einem pdf-Dokument. Wir sehen es ehrlich gesagt nicht ein, dass wir auf "Zuruf" die Anträge rückwirkend ändern, gerade in Hinblick auf die Problematik mit der jetzigen Nachberechnung in 2020.

 

P.S. die ersten Monate in 2020 wurden bei einer vorherigen Prüfung anstandlos akzeptiert, jetzt geht es um die Monate 11/2020 ff.

 

Gibt es dafür irgendwo eine rechtliche Grundlage?

Das z.B. der Sachbezug Kfz bei Kurzarbeit weiterhin im Ist-Entgelt auftaucht, sofern der AN das Auto währenddessen weiternutzt, kann ich ja verstehen. Aber wenn ein Restaurant komplett geschlossen hat, dann fahren die AN doch nicht zum Abendessen dorthin.

 

Vielen Dank!

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

stellen Sie doch mal die nichtssagende pdf-Seite hier rein. Vielleicht sagt die Seite hier ja jemanden was.

 

Ich kann grundsätzlich auch nicht nachvollziehen, warum der Sachbezug als IST-Entgelt berücksichtigt werden sollte, wenn der Sachbezug plausibel nicht gewährt wurde.

 

Viele Grüße

T. Reich

 

 

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soedreyer
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Im Anhang ist die pdf-Datei, es sind halt die "Hinweise zum Antragsverfahren".

 

Auf Seite 16 finde ich da nichts, was die Sachbezüge im Ist-Entgelt betrifft.

(nichtssagend im Zusammenhang mit der folgenden Aussage dazu)

 

Die Mitteilung der Sachbearbeiterin:

"Hier finden Sie ab Seite 16 die gewünschten Informationen. Daraus ergibt sich, dass auch die Mitarbeiter geprüft werden müssen, die einen teilweisen Ausfall hatten. Da müssten die Sachbezüge fiktiv im Soll. -und Ist-Entgelt korrigiert werden. Bei den MA die einen kompletten Ausfall hatten, gehört der Sachbezug noch ins Ist-Entgelt"

 

Und genau das geht für mich/uns daraus nicht hervor.

Unter 11.0 beim Soll-Entgelt steht explizit "Sachbezüge sind mit dem Wert zu berücksichtigen, der sich aus der Sachbezugsverordnung ergibt." Davon ist dann beim Ist-Entgelt keine Rede mehr.

t_r_
Allwissender
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Vielleicht stellt sich die Sachbearbeiterin auf den Standpunkt, dass der Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf die Mahlzeitengestellung hat. Dann wäre es fiktiver Arbeitslohn und tatsächlich beim IST-Entgelt zu berücksichtigen.

 

Allerdings wäre es mir persönlich auch etwas dünn und ich würde so auch keine Berichtigung machen wollen. Sie könnten sonst natürlich den Vorgesetzen versuchen, wenn die Aussage so nichtssagend ist.

 

Sie könnten alternativ auch noch auf den Bescheid warten, aber dieser hebt in der Regel die KUG-Zusage komplett auf und ob da dann die Begründung besser ist? 🙄

 

Es ist im Moment schon ein Kreuz. Die Leute dort sind überlastet, zum Teil fachlich überfordert und werden sicher häufig auch nicht so nett angesprochen. Da ist es dann häufig nicht mehr so einfach, auf einer vernünftigen gemeinsamen Ebene eine Lösung zu finden. ☹️

soedreyer
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Das ist es ja. Wir sind der Meinung, dass die Anträge korrekt gestellt worden sind.

Die Thematik mit dem "Mustermandanten" die Anträge aus 2020 zu korrigieren haben wir zwar soweit vorbereitet, nur machen wir uns natürlich ungern die Arbeit die - aus unserer Sicht - korrekten Anträge zu ändern. Vom steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rattenschwanz mal abgesehen.

 

Wir haben die Mitarbeiterin gebeten, dass sie doch bitte die Anträge nach ihrer Aktenlage ändern möchte und wir uns anschließend weitere Schritte vorbehalten. Daraufhin kam halt nur noch die Mail mit dem Verweis auf Seite 16 und das sie das nicht könnte und wir die Anträge korrigieren müssten.

 

Es ist ein ziemliches Durcheinander. Und ohne klare Rechtslage ist auch keine Ende in Sicht. Je nach dem welchen Mitarbeiter man erwischt, hört man gegenteilige Aussagen.

Aber so wäre es in unserem Büro wohl auch. 😄

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TN
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@soedreyer P.S. die ersten Monate in 2020 wurden bei einer vorherigen Prüfung anstandlos akzeptiert, jetzt geht es um die Monate 11/2020 ff.

 

Ist in Bezug auf diese Prüfung eine Endgültigkeitsbescheinigung ergangen?

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soedreyer
Beginner
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@TN 

Die Anträge 03-06/2020 wurden von einem anderen Sachbearbeiter geprüft, anschließend kam das Schreiben mit der Bestätigung:

"Dabei ergaben sich keine Beanstandungen, so dass die vorläufigen Entscheidungen zu den genannten Anspruchsmonaten für endgültig erklärt werden."

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TN
Fachmann
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Das sieht doch gut aus. Wenn also ein Fall für endgültig entschieden wurde, rechtfertigt das meiner Ansicht nach nicht, dass der gleiche Fall, nur später auftretend anders behandelt werden darf. Wir würden uns u. a. auch darauf berufen.

EricLübke
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Hallo,

 

wie ist denn das Thema nun für Sie ausgegangen? Wir haben einen ähnlichen Fall mit der Agentur...

 

Grüße

 

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soedreyer
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Hallo,

 

wir haben uns noch wochenlang mit der zuständigen Sachbearbeiterin über den Begriff "Sachbezug" gestritten.

Die Agentur für Arbeit schmeißt alle Sachbezüge (Kfz, Unterkunft und Verpflegung) in einen Topf und wollte diese gleichermaßen behandeln.

 

Wir haben dann den Umweg genommen und zuerst mit der stellvertretenden Teamleiterin gesprochen, anschließend mit dem Teamleiter, da mit der Sachbearbeiterin die Fronten verhärtet waren.

 

Der Teamleiter hat uns dann Anfang November nach weiteren Diskussionen zugestimmt, der "Sachbezug Verpflegung" ist in unserem Fall eher als Gehaltsbestandteil zu werten und nicht als Sachbezug, da er durchgehend abgerechnet wird, auch während die Mitarbeiter Urlaub haben bzw. krank sind.

 

Der separate Ausweis und die Bezeichnung dient bei uns auf der Lohnabrechnung eigentlich nur zu Zwecken der Rentenversicherungsprüfung, da es dort in der Vergangenheit bemängelt wurde.

 

Den Prüfbericht haben wir nun ohne Beanstandungen erhalten und sind glücklich.

Einen Masterplan scheint es in diesem Fall aber nicht zu geben, da sehr viel von der zuständigen Behörde bzw. den einzelnen Bearbeitern abhängt.

 

Beste Grüße!

 

 

Pocahontas
Beginner
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Hallo, ich habe soeben Ihren Beitrag gelesen …und ich stehe im Moment vor dem selben Problem wie Sie es hatten. Gibt es eine Möglichkeit Sie direkt zu kontaktieren …ich hätte noch ein paar Fragen zu Ihrem Fall in der Hoffnung auch eine Lösung für meinen zu finden. ..das breitet mir schon schlaflose Nöchte. 

Vielen Dank im Voraus.

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EricLübke
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Wohlgemuth
Einsteiger
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Hallo liebe Leidensgenossen,

 

auch unsere Kanzlei hat es getroffen.

 

Die Bundesagentur für Arbeit hat auch uns ein (nicht begründetes) Schreiben zu diesem Punkte zugesandt.

 

Meiner ersten Recherche nach müsste die Lösung im § 2 (6) SvEV liegen (?):

Bei der Berechnung des Wertes für kürzere Zeiträume als einen Monat ist für jeden Tag ein Dreißigstel der Werte nach den Absätzen 1 bis 5 zugrunde zu legen

 

Gruß!

 

 

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letzte Antwort am 26.06.2023 15:29:54 von Wohlgemuth
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