Hallo Zusammen,
ich habe nachfolgendes Problem:
Wir beschäftigen Provisionsverkäufer. Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird demnach der Durchschnitt der letzten drei Monate angesetzt. Kurzarbeit hat am 01.04. begonnen, für alle Verkäufer, mit Kurzarbeit Null. Bis hierhin kein Problem.
Seit heute dürfen wir unser Geschäft wieder öffnen und haben den einen oder anderen Verkäufer aus der Kurzarbeit geholt. Nun zu der Problematik. Kurzarbeit 01.04.-19.04.2020 und ab 20.04.-30.04.2020 anteilig Bruttoarbeitslohn.
Meines Erachtens nach tritt mit Wirkung 20.04. der Arbeitsvertrag wieder in Kraft und entsprechend ein anderes Gehalt, wie die Durchschnittsberechnung.
Kann ich das irgendwie erfassen?! 19 Tage KUG vom Durschnitt und 11 Tage Bruttoarbeitslohn nicht vom Durchschnitt?!
Ist das überhaupt richtig? Oder muss der Durchschnitt für den kompletten Monat angewendet werden?
Vielen Dank im Voraus. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt 🙂
Viele Grüße
Jennifer Kurth
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Kurth,
für die Berechnung des Soll-Entgelts aus einem Durchschnitt hinterlegen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit im Feld "Berechnungsmodus den Faktorschlüssel". Anschließend wählen Sie in der Gruppe "Eingaben bei individueller Berechnung" den Faktorschlüssel mit dem gewünschten Durchschnitt aus und erfassen Sie den Zeitversatz.
Das Kurzarbeitergeld wird nur für den Zeitraum aus dem Durchschnitt berechnet, für den im Kalender der Ausfallschlüssel KU für Kurzarbeit (Kug) erfasst ist. Für Tage an denen kein Ausfallschlüssel hinterlegt ist, erhält der Arbeitnehmer sein reguläres Entgelt.
Eine rechtliche Auskunft, ob der Durchschnitt für den kompletten Monat angewendet werden muss, kann ich Ihnen leider nicht geben.
Weitere Informationen zum Erfassen von Kurzarbeitergeld finden Sie im Dokument 5303312.
Beste Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Heubeck.
Danke für die ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise. Könnten Sie zu der Ausgangsproblematik zusätzlich den Abrechnungsweg für LODAS beschreiben.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
wie Sie die Provision von Mitarbeitern in LODAS in der Berechnung des Kurzarbeitergeldes einfließen lassen können, finden Sie im Punkt 4.2.8 der Dokumentennummer 1008731 "Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeitergeld (Kug) im Kontext des Corona-Virus" in unserer Info-Datenbank.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG