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KUG Lodas Erhöhung ab 4. Monat

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letzte Antwort am 23.07.2020 11:26:15 von Kristin_Frohmeyer
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eva
Einsteiger
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Liebe Community,

 

ich habe ein Problem.

 

Ich rechne den Juni 2020 zwecks Berücksichtigung Erhöhung KUG als Nachberechnung ab.

 

Bei einem AN wird diese Erhöhung aus mir bislang unerklärlichen Gründen nicht berücksichtigt.

 

Soll-Entgelt 2.464,43 €, Ist-Entgelt 1.213,23 € somit Diff. = 1.251,20 € = 50,77%. (1.251,20*100/2.464,43)

 

Die Differenz ist somit im aktuellen Bezugsmonat doch über 50%, dennoch erfolgt keine Korrektur auf das erhöhte KUG.

 

Hat jemand eine Idee, woran das liegen könnte???

 

Vielen Dank.

eva
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Es liegt an den Feiertagen. Ich hätte das Ist-Entgelt in Höhe von 1.326,99 € incl. Feiertags-KUG aus dem Antrag Spalte 5 nehmen müssen.

Dann habe ich nur noch eine Differenz in Höhe von 1.137,44 € und somit 46,15 %!!!!

 

Alles i.O.

 

;-)))))

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Eva,

 

d.h., dass es aufgrund der Hinzurechnung des Entgelts in Höhe des Feiertags-Kug zum IST-Entgelt bei 50% Arbeitsausfall dazu führen kann, dass die Differenz von 50% zwischen dem SOLL- und IST-Entgelt unterschritten wird?

 

Ich habe ebenfalls das Problem, dass mit der Nachberechnung für Juni 2020 keine Erhöhung des Kug auf 70%/77% erfolgt bei Personen die grundsätzlich 50% Arbeitsausfall im Juni (4. Monat) hatten.

 

Bin dankbar für jeden Hinweis.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
167 Mal angesehen

Hallo,


richtig, wurde im Bezugsmonat Feiertagsentgelt gezahlt, muss für die Differenzberechnung das um den Feiertag (fiktive Entgelt aus Feiertags-Kug) erhöhte IST-Entgelt genommen werden. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.07.2020 11:26:15 von Kristin_Frohmeyer
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