Hallo Leute,
ich habe eine Frage zu den Voraussetzungen für KUG. Eine Mandantin hat 3 fest Angestellte und ca. 35 geringfügig Beschäftigte. Das heißt es müssten 4 MA in Kurzarbeit sein um KUG abzurechnen, leider ist das nicht möglich da es nur 3 MA gibt, die KUG beziehen könnten. Gibt es hierfür eventuell eine Sonderregelung, damit die 3 MA trotzdem KUG bekommen?
Viele Grüße
Y.Sahin
Hallo,
das sollten Sie schriftlich mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären, damit Sie einen Nachweis haben.