abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

KInder bei Pfändung

1
letzte Antwort am 06.08.2024 07:50:57 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Blumenkind
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
218 Mal angesehen

Guten Morgen in die Runde,

 

folgendes Problem:

Im Pfändungsbeschluss werden 2 Kinder als unterhaltsberechtigt angegeben, auf der Steuerkarte sind lediglich 1,5 Kinder vermerkt.

Was gilt nun für die Pfändung? Muss ich die Angaben des Beschlusses eingeben?

Für Infos besten Dank.

 

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
208 Mal angesehen

Ja, in dem Fall geht der Pfändungsbeschluss vor.

0 Kudos
1
letzte Antwort am 06.08.2024 07:50:57 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage