Guten Morgen in die Runde,
folgendes Problem:
Im Pfändungsbeschluss werden 2 Kinder als unterhaltsberechtigt angegeben, auf der Steuerkarte sind lediglich 1,5 Kinder vermerkt.
Was gilt nun für die Pfändung? Muss ich die Angaben des Beschlusses eingeben?
Für Infos besten Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja, in dem Fall geht der Pfändungsbeschluss vor.