Guten Morgen,
mich würde interessieren, was andere LuG-User bei der Arbeitsbescheinigung hinterlegen, wenn die Kündigungsfrist des Beschäftigten 4 Wochen zum 15. ODER Monatsende beträgt.
Die Auswahlmöglichkeit gibt es gar nicht, da entweder zum 15. ODER zum Monatsende ausgewählt werden kann.
Die Angabe "ohne festes Ende" ist ja in dem Fall nicht treffend.
Nun, eine der beiden Möglichkeiten wurde ja für die Kündigung gewählt, oder nicht?
Leider nicht, wenn die Kündigung durch den AN selbst erfolgt ist.
mich würde interessieren, was andere LuG-User bei der Arbeitsbescheinigung hinterlegen, wenn die Kündigungsfrist des Beschäftigten 4 Wochen zum 15. ODER Monatsende beträgt.
Die Auswahlmöglichkeit gibt es gar nicht, da entweder zum 15. ODER zum Monatsende ausgewählt werden
Diese Angabe bezieht sich meiner Meinung nach nicht auf die Vereinbarung im Arbeitsvertrag, sondern auf die tatsächliche Kündigung. Wird z. B. zum 15. des Monats gekündigt, dann wählt man die entsprechende Option aus.
Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer erstelle ich die Arbeitsbescheinigung auf Papier und streiche die Passage zur Kündigungsfrist schräg durch und schreibe dazu, dass der AN gekündigt hat, der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht wissen muss und die elektr. Übertragung ohne Angabe der Kündigungsfrist nicht möglich ist. + Stempel + Durchwahl. Bislang wollte mit mir noch niemand darüber sprechen.
Der Grund ist die Haftung des AG bei falscher Berechnung der Kündigungsfrist.