Hallo zusammen,
Mitarbeiter fällt für längere Zeit ins Krankengeld.
Er hat ein Jobrad über Gehaltsumwandlung.
Wie verhält sich die Bearbeitung in Lodas
a) wenn der AG die Raten weiter vom AN haben will
oder
b) wenn der AG kulanterweise die Raten übernimmt
was muss beachtet werden? (geldwerter Vorteil)
Vielen DAnk
Hallo,
in der Regel hat der AG eine sogenannte Ausfallversicherung für genau solche Fälle. Nach Ende der Krankzeit teilt der AG der Versicherung mit, über welchen Zeitraum der AN krank war und die Raten für das E-Bike vom AG fortgezahlt wurden.
Beim AN darf nix in der Abrechnung erscheinen, es muss eine Null-Abrechnung bzw. gar keine Abrechnung für den AN kommen.
Grüße
Greese
Ich bin der Meinung, dass es auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ankommt. Hier hilft vielleicht der Blick in den jeweiligen Nutzungsüberlassungsvertrag.
Bei meinem Mandanten ist in dem Vertrag zur Überlassung eines Fahrzeugs ("Nutzungsüberlassungsvertrag") mit dem Mitarbeiter (Vorlage von Jobrad) Folgendes geregelt:
1. Entgeltumwandlung, Gehaltsextra
"[...] Entfällt während der Dauer der Vertragslaufzeit die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung, besteht die Pflicht des Mitarbeiters zur Zahlung der auf Seite 1 genannten Umwandlungsrate vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 3.2ff fort. [...]"
Weiter werden noch folgende Passagen relevant:
"3.4. Der Arbeitgeber behält sich vor, das Recht zur Nutzung des Fahrzeugs gegenüber dem Mitarbeiter bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und unter Berücksichtigung der Interessen des Mitarbeiters dauerhaft oder zeitweilig durch schriftliche Erklärung zu widerrufen, insbesondere
a)[...];
b) [...];
c) bei einem temporären Wegfall der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für die Dauer des Wegfalls, z.B. bei Bezug von Krankengeld sowie Elterngeld;
d) [...]."
"3.6. Im Falle eines temporären Wegfalls der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung (Ziff. 3.4.c)) [...] kann der Arbeitgeber anstelle des Widerrufs der Nutzungsmöglichkeit dem Mitarbeiter gestatten, die monatliche Umwandlungsrate direkt an den Arbeitgeber zu bezahlen. Ein Anspruch des Mitarbeiters hierauf besteht nicht. Der steuerliche Vorteil durch die Gehaltsumwandlung entfällt für diesen Zeitraum."
In meinem Fall bedeutet es, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schriftlich "verbieten" kann, das Rad z. B. während des Krankengeldbezugs zu nutzen (siehe 3.4.c)).
Oder der Mitarbeiter (z. B.) überweist die monatliche Umwandlungsrate direkt an den Arbeitgeber (siehe 3.6).
Hierzu würde ich mich mit dem Arbeitgeber nochmal absprechen. Beide Varianten spielen sich jedoch außerhalb der Lohnabrechnung ab und es entsteht m. E. auch kein geldwerter Vorteil.
Hallo Ramona,
ich habe aktuell genau den Fall, dass der Mitarbeiter seit 2 Monaten im Krankengeldbezug ist und ein Jobrad hat. Die Raten werden (hoffentlich) über die Arbeitgeber-Ratenschutzversicherung nach Beendigung der Krankheit erstattet.
Wie das auf der Abrechnung erfolgt, da bin ich mir sehr unsicher - im Moment steht auf der Abrechnung die private Nutzung (Stammlohnart 811 - steuer+sv-pfl.) und die Gehaltsumwandlg mit minus - so das eine Überzahlung raus kommt. Eine Korrektur der Abrechnungen will ich dann mit Erstattung der Raten von der Versicherung machen - wie auch immer 🤔
Meines Erachtens zählt der geldwerte Vorteil wie ein weitergewährter Arbeitgeberzuschuss bei Krankengeld und muss mit der Stammlohnart 202 (steuer-pflichtig aber sv-frei) abgerechnet werden - also müsste ja dafür eine neue Lohnart angelegt werden und manuell eingegen werden 🤔
Hoffe es kann noch jemand helfen
Vielen Dank schon mal
@f_hirt schrieb:Hallo Ramona,
ich habe aktuell genau den Fall, dass der Mitarbeiter seit 2 Monaten im Krankengeldbezug ist und ein Jobrad hat. Die Raten werden (hoffentlich) über die Arbeitgeber-Ratenschutzversicherung nach Beendigung der Krankheit erstattet.
Wie das auf der Abrechnung erfolgt, da bin ich mir sehr unsicher - im Moment steht auf der Abrechnung die private Nutzung (Stammlohnart 811 - steuer+sv-pfl.) und die Gehaltsumwandlg mit minus - so das eine Überzahlung raus kommt. Eine Korrektur der Abrechnungen will ich dann mit Erstattung der Raten von der Versicherung machen - wie auch immer 🤔
Meines Erachtens zählt der geldwerte Vorteil wie ein weitergewährter Arbeitgeberzuschuss bei Krankengeld und muss mit der Stammlohnart 202 (steuer-pflichtig aber sv-frei) abgerechnet werden - also müsste ja dafür eine neue Lohnart angelegt werden und manuell eingegen werden 🤔
Hoffe es kann noch jemand helfen
Vielen Dank schon mal
In diesem Zusammenhang muss auch an die Bagatellgrenze von 50,00 € bei weiter gewährten Arbeitgeberleistungen innerhalb des Bezugs von Krankengeld gedacht werden.
Danke für den Hinweis - bei 6,- Euro geldwerten Vorteil und keine weiteren Leistungen dürfte das passen