Hallo Zusammen,
ich habe einen Unternehmen angefangen was Jobrad anbietet.
Jetzt bin ich leider völlig überfragt wie ich was buchen soll.
Das Unternehmen ist Vorsteuerabzugsberechtigt und da werfen sich folgende Fragen auf:
In den Leasingverträgen steht eine Nutzungsrate und eine Umwandlungsrate.
So wie ich das ganze verstanden habe, wird die Umwandlungsrate (netto) also ohne UmSt. dem MA abgezogen vom Brutto.
Das es sich ja um einen Leasingvertrag handelt ist es für das Unternehmen doch eine 100% Geschäftsausgabe die auch so gebucht werden kann oder muss, heißt das wir die Steuer an Jobrad Zahlen und vom Finanzamt wieder bekommen oder?
Aktuell wird es so gehandhabt das die netto Leasingrate + Service und Inspektion + MwSt. + Versicherung vom Lohn Brutto runtergerechnet wird.
Bsp.
100,- Netto Leasing
10,- Servicerate
10,- Versicherung
also 100 + 10 + 19% = 130,90 + 10,- Versicherung =^140,90 was wir dem MA abziehen sollen
Jedoch steht im Vertrag die Umwandlungsrate von 120,- €?
Die Versicherung wäre Steuerfrei?
Geldwertervorteil wird auch berechnet mit 0,25% das sieht aber Korrekt aus.
Was ist jetzt richtig?
Als Begründung wird mir gesagt es soll dem Unternehmen ja keine Kosten entstehen, daher müssen wir die MwSt. den MA auch berechnen?
Ich bitte um Hilfe da ich hier völlig Planlos bin und das noch nie hatte.
Danke.-
Hallo!
@Herr-F schrieb:
So wie ich das ganze verstanden habe, wird die Umwandlungsrate (netto) also ohne UmSt. dem MA abgezogen vom Brutto.
Wenn ich das richtig sehe, buchen wir genauso. Nach Absprache mit dem StB ist das korrekt so.
@Herr-F schrieb:
Als Begründung wird mir gesagt es soll dem Unternehmen ja keine Kosten entstehen, daher müssen wir die MwSt. den MA auch berechnen?
Kosten in Zusammenhang mit MwSt? Mir wurde immer gesagt, MwSt ist in Unternehmen ein durchlaufender Posten und hat nichts mit Kosten zu tun. Demnach muss man sie auch nicht weiterberechnen.
Gruß
myview
Aber so richtig bestätigen kann das keiner ?
Ich bin echt planlos!
Hallo,
bezüglich der mehrwertsteuerlichen Behandlung können wir Ihnen keine rechtliche Auskunft geben.
Informationen darüber, wie Sie Firmenräder korrekt mit Lohn und Gehalt abrechnen können, finden Sie in unseren folgenden Dokumenten:
• Überlassung von Firmenrad, E-Bike und Pedelec – Hintergrund
• (Elektro-) Fahrrad mit einer Gehaltsumwandlung abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt