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Jahresmeldung ab 01.01.2021 trotz Unterbrechung bis 24.02.2021

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letzte Antwort am 17.03.2022 15:31:17 von Verena_Heinlein
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lohnexperte
Meister
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Liebe Community,

 

eine Mitarbeiterin war bis zum 24.02.2021 in Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit; bis 24.02.2021 also ohne jegliches Entgelt). Ab 25.02.2021 hat sie wieder voll gearbeitet. Die Jahresmeldung für 2021 wurde nun programmseitig erzeugt und weist als Beschäftigungszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 auf. Das erste Datum ist meiner Meinung nach falsch und müsste statt des 01.01.2021 der 25.02.2021 sein.

 

Weiß hier jemand, warum die Jahresmeldung mit dem Datum ab 01.01.2021 erzeugt wird und ggf. auch noch, wie ich die korrekte Meldung (also 25.02.2021 bis 31.12.2021) hinbekommen kann?

 

Vielen Dank und einen schönen Tag.

 

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,
dieser Sachverhalt ist vor langer Zeit schon einmal aufgetreten. Dabei scheint es sich jedoch um eine spezielle und seltene Konstellation zu handeln, weshalb die Analyse leider länger dauern wird.  Als kurzfristige Lösung kann ich Ihnen aktuell nur anbieten, die DEÜV-Meldung manuell über sv.net zu korrigieren. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.03.2022 15:31:17 von Verena_Heinlein
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