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Jährliche Lohnsteueranmeldung

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letzte Antwort am 23.12.2019 10:33:17 von Nina_Schöneweis
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herda
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Hallo,

 

ich habe im LuG jährliche Lohnsteueranmeldung geschlüsselt. Es wurde zuletzt nur noch ein Mini-Jobber abgerechnet. Normalerweise kenne ich das so, dass die Lst-Anmeldung mit Null raus geht.

 

 

Diesmal wurde jedoch keine erstellt. Weiß jemand vielleicht warum?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

 

cro
Experte
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Daten senden nach Monatsabschluss ist erfolgreich verarbeitet?

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herda
Einsteiger
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Ja, aber was hat das mit der Erstellung der Lohnsteuer-Anmeldung zu tun?

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cro
Experte
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Manche Auswertungen werden erst dann generiert. Z.B. LSt-Bescheinigung und SV-Meldungen ohne Vorläufigkeitsvermerk.

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


zunächst Grundsätzliches zur Lohnsteueranmeldung.


Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch zu übermitteln (§ 41 a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG). Die Lohnsteuer-Anmeldungen werden dabei zentral über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzbehörden weitergeleitet. Die gesetzlich geforderte Authentifizierung erfolgt automatisch über das Rechenzentrum.


Die Lohnsteuer-Anmeldungen werden immer bei Monatsabschluss unter Abrechnung | Monatsabschluss aufbereitet und bei Teilnahme an der Datenübermittlung automatisch zum Senden bereitgestellt. Die Auswertung DÜ-Protok. LSt.-Anm. steht bereits vor dem Daten Senden für Sie unter Auswertungen | Mandantenauswertungen zur Verfügung. 


Unter Mandantendaten | Steuer | Lohnsteuer-Anmeldung erfassen Sie den entsprechenden Anmeldezeitraum. Bei jährlicher Lohnsteuer-Anmeldung wird diese beim Monatsabschluss Dezember erstellt. Wie Sie bereits richtig erwähnt haben, wird eine Nullmeldung erstellt, wenn keine Lohnsteuer anfällt. 


Rechnen Sie Geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer mit einer einheitlichen Pauschsteuer von 2 % ab, wird diese zusammen mit den Sozialversicherungsbeitragen im monatlichen Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale gemeldet. In diesem Fall wird auch keine Null-Lohnsteueranmeldung erstellt. 


Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % des Arbeitsentgelts erheben. Der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer werden zusätzlich zur Lohnsteuer erhoben. Die pauschale Lohnsteuer von 20 % ist im Rahmen der Lohnsteueranmeldung dem Finanzamt zu melden. Würde in diesem Fall in einem Monat keine Lohnsteuer anfallen, dann wird eine Nullmeldung erstellt.

 

Weihnachtliche Grüße

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft

DATEV eG

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cro
Experte
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Spoiler
Rechnen Sie Geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer mit einer einheitlichen Pauschsteuer von 2 % ab, wird diese zusammen mit den Sozialversicherungsbeitragen im monatlichen Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale gemeldet. In diesem Fall wird auch keine Null-Lohnsteueranmeldung erstellt. 

 

Man kann also über LuG in diesem Fall keine jährliche Meldung generieren? Wann ändert sich das, bzw. wie wird man in LuG auf diesen Sachverhalt hingewiesen = <HINWEIS oder FEHLER>? Danke für eine Info.

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


hierbei handelt es sich um keinen Fehler. Die Pauschsteuer in Höhe von 2 % ist an die Minijob-Zentrale abzuführen. Daher wird diese nicht im Rahmen einer Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt, sondern zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Bundesknappschaft gemeldet. Somit wird in Lohn und Gehalt keine Lohnsteueranmeldung mit Null erstellt.


Informationen zur Beitragsabführung bei Geringfügig Beschäftigten finden Sie hier


Ein gesonderter Hinweis zu diesem Sachverhalt wird im Verarbeitungsprotokoll nicht ausgewiesen. Die zu meldende Pauschsteuer kann der Auswertung "DÜ-Protok. Beitragsnachweis" entnommen werden.  


Weihnachtliche Grüße

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

bfit
Meister
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Moin,

wo bleibt denn da die Logik?

Wenn ich jährliche Lohnsteueranmeldung geschlüsselt habe, dann doch deswegen, weil das Finanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung erwartet.

Wenn der Mandant nur Minijobber mit 2% pauschaler Lohnsteuer beschäftigt hat, fällt keine Lohnsteuer, die dem Finanzamt zu melden ist, an. Daher sollte das Finanzamt eine Nullmeldung bekommen. Wieso DATEV diese - im Gegensatz zu anderen Fällen - nicht automatisch übermittelt, erschließt sich mir nicht und verursacht in den Kanzleien lediglich Mehrarbeit:

  • da man nicht einmal im Fehlerprotokoll darauf hingewiesen wird, kommt vermutlich im Januar eine Mahnung, wenn man es nicht zuvor gemerkt hat
  • dann geht die Recherche los, warum keine.Lohnsteuer-Anmeldung abgegeben wurde
  • dann spricht man mit dem Finanzamt oder man erstellt manuell eine Nullmeldung.

Wer hat denn bei DATEV entschieden, dass dieser Fall anders zu behandeln ist, als die Fälle, in denen eine Nullmeldung übermittelt wird? Und insbesondere: aus welchem Grund wurde dies so entschieden?

 

Viele Grüße und einen schönen 4. Advent

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 9
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Hallo,


ich habe Ihren Sachverhalt nochmal intern nachgestellt. Bei meinem Testmandanten wird in Lohn und Gehalt mit dem Monatsabschluss Dezember eine jährliche Lohnsteuer-Anmeldung erstellt.


Die Null-Lohnsteuer-Anmeldung wird in den Auswertungen und zum Daten senden bereitgestellt, obwohl nur ein Geringfügig Beschäftigter Mitarbeiter mit 2 % Pauschsteuer abgerechnet wurde.


Bitte wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir individuell prüfen können, warum bei Ihnen keine Nullmeldung erzeugt wurde.


Weihnachtliche Grüße


Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.12.2019 10:33:17 von Nina_Schöneweis
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