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Ist ein E-bike-Zuschuss ein Sachbezug

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letzte Antwort am 12.04.2024 10:24:17 von Sailor
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Sailor
Fortgeschrittener
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Bei uns wird überlegt, Firmenfitness anzubieten. Wenn der Arbeitgeber den Vertrag mit dem Fitnessstudio macht und die Beiträge zahlt, z.B. 70 €, dann kann er dem Arbeitnehmer z.B. 20 € vom Gehalt abziehen und somit kann für den Arbeitnehmer der Sachbezugsfreibetrag von 50 € in Anspruch genommen werden.

Wenn dieser Arbeitnehmer aber bereits per Gehaltsumwandlung ein E-bike nutzt und der Arbeitgeber 6 € pro Rad dazuzahlt und eine Versicherung i.H.v. 1 € dafür bezahlt, müssten dem Arbeitnehmer 27 € insgesamt abgezogen werden, damit er bei 50 € SB-Grenze bleibt oder ist der E-bike-Zuschuss kein Sachbezug?

 

Viele Grüße

Sailor

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Sailor,


rechtlich können wir hierzu keine Auskünfte erteilen.
Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Moonshine
Fortgeschrittener
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Ist der Sachbezug nicht eine Freigrenze und kein Freibetrag, daran scheitert es doch schon. Wenn der Betrag 50€ überschreitet, ist es kein Sachbezug mehr.

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rschoepe
Fachmann
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Ich kann leider nichts dazu sagen, wie genau der Vertrag zwischen Kanzlei und Fitnessstudio aussieht, aber bei uns werden die Beiträge voll übernommen (eventuell als BGM?) und auf meiner Lohnabrechnung sehe ich überhaupt nichts davon. Da scheint es also Möglichkeiten zu geben, dass das gar nicht erst als Sachbezug gilt.

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo Sailor,

 

nach meinem Verständnis handelt es sich bei den nicht vollständig refinanzierten JobRad-Aufwendungen des Arbeitgebers NICHT um einen Sachbezug. Ich erlaube mir den Hinweis, dass (auch) Sie diese Konstruktion falsch betrachten, nämlich vom Ende her.

 

Der Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter ein JobRad zur Verfügung; und zwar nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt, sondern refinanziert durch eine Entgeltumwandlung (Gehaltsverzicht des Mitarbeiters). Dass diese Entgeltumwandlung nicht in voller Höhe den Arbeitgeberaufwand für das JobRad-Leasing deckt, ist lohnsteuerlich unerheblich. (Die nicht refinanzierten AG-Aufwendungen, in ihrem Falle 6 e plus 1 €, stellen keinen Sachbezug dar.) Ausschließlich die Nutzung des JobRades durch den Mitarbeiter stellt einen Sachbezug dar und ist immer zu versteuern und zu verbeitragen. Auf diesen Sachbezug ist meines Wissens die 50-€-Freigrenze nicht anwendbar.

 

Somit sind die beiden Sachverhalte JobRad-Leasing und Firmenfitness meiner Meinung nach unabhängig voneinander zu betrachten.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo Moonshine,

 

ich würde ihre Aussage gerne konkretisieren:

 

Bei der Beurteilung der Steuerfreiheit des Sachbezug ist ist eine Freigrenze zu beachten und kein Freibetrag.

 

Auch wenn die 50-€-Grenze (steuer- und sv-freie Sachbezugsgrenze) überschritten wird, handelt es sich nach wie vor  um einen Sachbezug. Nur eben nicht mehr um einen steuer- und sv-freien, sondern um einen steuer- und sv-pflichtigen.

 

Da die Steuerfreiheit (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) bzw. Pauschalabesteuerung von Sachbezügen (z. B. § 37b EStG) in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen geregelt ist, haben sich Experten angewöhnt, die entsprechende Rechtsgrundlage anzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

VG

Sailor
Fortgeschrittener
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Im Datev-Dokument 5204169 ist beschrieben, dass ein Sachbezug immer dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber Vertragspartner des Leistungserbringers (=Fitnessstudio) ist.

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Sailor
Fortgeschrittener
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Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung!

 

Viele Grüße

Sailor

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7
letzte Antwort am 12.04.2024 10:24:17 von Sailor
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