Hallo!
Ich habe von der KK ein Schreiben bekommen, dass für einen MA eine Anschlussversicherung besteht und ich eine Abmeldung mit Abgabegrund 30 übermitteln soll.
Heißt das gleichzeitig, dass das Arbeitsverhältnis endet und ich das Datum auch als Austritt erfassen muss??
Wie geht ihr hier vor?
Danke!!
VG
Moin,
der Meldegrund 30 bedeutet, dass das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Auf das arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnis (= Austrittsdatum) hat dies allerdings keine direkte Auswirkung.
Sie müssen ergründen, warum die Meldung genau abgegeben werden muss und ggf. eine neue Fehlzeit für den Mitarbeiter erfassen.
Wenn der Mitarbeiter z.B. seit 78 Wochen im Krankengeldbezug ist (sog. "Aussteuerung") und nach Ablauf der Höchstbezugsdauer des Krankengeldes nun Arbeitslosengeld bekommt, muss die bisherige Fehlzeit "Krankengeld" beendet und ab dem Folgetag eine neue Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" erfasst werden. Vom Programm wird dann eine Abmeldung mit Grund 30 zum Ende des Krankengeldbezugs erstellt.
Um dies aber korrekt erfassen zu können, müssen Sie ggf. mit dem Mitarbeiter erst einmal klären, was bei ihm tatsächlich der Fall ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz