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Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

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letzte Antwort am 03.07.2023 14:00:48 von MikeWHerbs
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ulli_preuss
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Es ist wirklich sehr schade, dass bei diesem Thread einmal mehr bestätigt wurde, was mittlerweile hinreichend bekannt ist: 

Durch die Gruppendynamik driftet die Rezeption mit dem ursprünglichen Thema in vollkommen unterschiedliche Richtungen. Gottseidank sind alle Teilnehmer so standfest, dass Godwin's Law kein Thema ist! 😶

Um zu dem ursprünglichen Thema zurückzukehren:

Es ist nun leider so, wie es ist. Man muss sich mit der Thematik auseinandersetzen und eine gewisse Mehrarbeit (mal wieder) einplanen. Warum nun aber bei dieser umfangreichen Datenerhebung nicht sofort auch die Steuer-ID-Nummern der Kinder erhoben wird, ist mir schleierhaft. 

Denn wie bitteschön soll denn die wie auch immer gestaltete "automatische" Lösung im Jahre des Herrn 2025 funktionieren, wenn nicht über die StID? Kein einziges anderes, momentan digital verfügbares Personendaten-Merkmal erfüllt die Voraussetzungen für diesen Abgleich.

Nur die StID ist ab Inbetriebnahme des Lebens in Deutschland sofort verfügbar, denn ...
... die RV-Nummer gibts nur, wenn man sich nicht für das lebenslange Bürgergeld entscheidet oder
... über unverschämt reiche Vatis und Muttis verfügt,
... von der phänomenal abge**bleep**en eTIN mal abgesehen. 

Und da kommen wir wieder in die Malaise mit dem Datenschutz:
"Erhebe niemals Daten, die du momentan nicht benötigst."

Anstatt aber mal den ganzen Bums anwenderfreundlich zu gestalten und sich etwas elastischer zu zeigen, wird natürlich auf die momentane Abfrage der StID verzichtet. Wir sehen uns also spätestens Ende 2024/Anfang 2025 wieder, mit neuen Anschreiben/Formularen, neuem Programmieraufwand für DATEV ...

Solche Konstellationen waren übrigens der Grund für meinen Ausgangskommentar:
Warum bringt DATEV sich nicht in diese Prozesse ein? Es würde in der Vorausschau auch für DATEV weniger Programmieraufwand bedeuten, hätte man die StID bereits in den Stammdaten. 

Es werden immerhin keine Daten erhoben, die nicht ohnehin über bspw. das ESt-Programm (zumindestens eilweise) verfügbar sind ...

Und ich habe ja immer noch den Traum, während meiner aktiven Arbeit "das" "neue" "Lohn online" zu erleben, nur leider sehe ich das nicht mehr wegen dieser ganzen permanenten  "Sonderprogrammierungen" unser alten Programme. 😕

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
mhaas
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Vllt. könnten die bei der DATEV mal nachfragen ... die haben ja Erfahrung mit der glorreichen Lohn-ID 

Lang may yer lum reek
metalposaunist
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Ich grätsche normal mit folgendem Gedanken rein: Das neue §§§ soll doch Arbeitnehmer mit Kindern entlasten, oder? Das war doch das erklärte Ziel, oder? Und je mehr Kinder man hat, umso besser ist das, weil Deutschland schrumpft, oder?

 

  • Was muss ich als kinderloser tun? Nichts. Was muss mein Arbeitgeber bei der Abrechnung beachten? Nichts. 
  • Je mehr Kinder man hat, umso höher der Aufwand auf Seiten AN wie AG / uns als Kanzlei. 

 

Das eigentliche Ziel hat man dadurch doch verfehlt, oder nicht? 🤔

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
vw
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@metalposaunist  schrieb:

Ich grätsche normal mit folgendem Gedanken rein: Das neue §§§ soll doch Arbeitnehmer mit Kindern entlasten, oder? Das war doch das erklärte Ziel, oder? Und je mehr Kinder man hat, umso besser ist das, weil Deutschland schrumpft, oder?

 

  • Was muss ich als kinderloser tun? Nichts. Was muss mein Arbeitgeber bei der Abrechnung beachten? Nichts. 
  • Je mehr Kinder man hat, umso höher der Aufwand auf Seiten AN wie AG / uns als Kanzlei. 

 

Das eigentliche Ziel hat man dadurch doch verfehlt, oder nicht? 🤔


Schönen Sonntag Daniel,

 

nun - die Mitarbeiter mit mehreren Kindern unter 25J werden ja auch um ein paar Euronen "entlastet", so sie diese nachweisen.

 

Die Intension, dass die Kinder sich dann später auch um die (vielleicht pflegebedürftigen) Eltern kümmern - na ja 🤔.

 

"Pflegebedürftigkeit bedeutet für Betroffene und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastungen, zumal sich Familienstrukturen verändert haben: In den Familien gibt es weniger Kinder, oft sind diese berufstätig und können sich nicht so intensiv um ihre Eltern kümmern, wie es früher einmal der Fall war."

 

Zitat aus: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/die-pflegeversicherung.html

 

Gruß, Volker

 

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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t_r_
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Ich glaube, das @metalposaunist eher damit sagen will, dass Arbeitgeber den Mehraufwand bei Arbeitnehmern mit Kindern scheuen könnten.

 

Daniel, ich glaube, da gibt es ganz andere Gründe, wraum man es scheuen könnte Eltern einzustellen:

 

- Kind krank,

- Schulferien,

- fehlende Kinderbetreuung....

 

 

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metalposaunist
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Nein, ich wollte damit sagen, dass unsere Regierung das nicht zu Ende gedacht hat (wie mit der Bonpflicht 🙄) und die nur %%% in den Augen hatten. Was das alles am Ende bedeutet, für Bürokratie ist und wer das final bei jedem AN umsetzt, hat niemanden in Berlin interessiert. 

 

Eigentlich hätte man so ein Gesetz schaffen müssen, damit ich nun viel Arbeit habe und einen Anreiz habe, Vater zu werden (Du hast Beispiele genannt das nicht zu werden) und bei allen anderen Eltern geht das zu 100% digital und zu 100% automatisch. Aber die Lösung kommt erst 2025 und bis dahin kann man noch Zinsen einrechnen, wenn man noch Kinder gefunden hat ... 

 

Aber Olaf Scholz meint, wir brauchen "einen anderen Umgang mit Daten." Lachhaft. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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lohnexperte
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Guten Morgen,

 

ich werfe mal noch einen anderen, bisher auch von mir noch nicht bedachten Aspekt in Runde:

 

Ein Mitarbeiter mit vier Kindern unter 25 Jahren hat bei seinem Arbeitgeber bisher gar keine Kinderangaben gemacht bzw. machen müssen, weil diese bisher nicht relevant waren (durch seine ELSTAM - nur 0,5 KFB hinterlegt - seine Elternschaft nachgewiesen, für Kindkrankzeiten springt regelmäßig die Mutter oder andere Familienangehörige ein, so dass auch keine EEL zu erstellen sind, für die die Kinderdaten relevant wären).

 

Kann dieser Mitarbeiter von bei seinem Arbeitgeber verlangen, alle Kinder ab 07/2023 im Rahmen der Lohnabrechnung zu berücksichtigen (Geburtsurkunden etc. bringt er gerne als Belege bei), wenn dieser sich auf der dritte vom Bundesgesundheitsminsterium veröffentlichte Option beruft?

 

lohnexperte_0-1688364682726.png

 

Vielen Dank für´s Mitdenken und einen schönen Tag!

 

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m_brunzendorf
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@lohnexperte  schrieb:

Kann dieser Mitarbeiter von bei seinem Arbeitgeber verlangen, alle Kinder ab 07/2023 im Rahmen der Lohnabrechnung zu berücksichtigen (Geburtsurkunden etc. bringt er gerne als Belege bei), wenn dieser sich auf der dritte vom Bundesgesundheitsminsterium veröffentlichte Option beruft?

Hallo.

 

Für mich bräuchte es dort überhaupt keine Optionen... er hat mehr als 1 Kind unter 25. Natürlich kann er verlangen, die Kinder zu berücksichtigen, wenn er den Nachweis bringt.

durchschnittsbenutzer
Aufsteiger
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Kann dieser Mitarbeiter von bei seinem Arbeitgeber verlangen, alle Kinder ab 07/2023 im Rahmen der Lohnabrechnung zu berücksichtigen (Geburtsurkunden etc. bringt er gerne als Belege bei), wenn dieser sich auf der dritte vom Bundesgesundheitsminsterium veröffentlichte Option beruft?

Moment. Soll das heißen der Arbeitgeber beruft sich auf die dritte Opion und wartet auf die elektronische Bestätigung der Kinderdaten ab 01.01.2025?

 

Ich würde versuchen dem Arbeitgeber gut zuzureden, alle vier Kinder sofort zu berücksichtigen. Die Erfassung der Vornamen und Geburtsdaten ist schneller erledigt, als etwaige spätere Korrekturen und Rückrechnungen.

 

t_r_
Allwissender
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Mensch, darüber hatte ich noch nicht nachgedacht, klar Option 3. Jetzt keine Arbeit und in zwei Jahren fließt alles automatisch rein. Super Idee, auch zur Mitarbeiterbindung, bist Du dann nicht mehr da, gibt es auch kein Geld...🤣🤣🤣

 

Ich würde hier mal, wenn ich Arbeitsrichter wäre, auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verweisen. Der Arbeitgeber ist auch nicht schützenswert, da er sich ja einen "echten Nachweis" liefern lassen kann. Verwaltungsaufwand interessiert mich da als Richter nicht. 😉

lohnexperte
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Hallo,

 

!!!! off topic !!!!

 

Humor ist, wenn man trotzdem lacht!

 

Wiglaf Droste schrieb mal:

 

Oder habe ich versehentlich die Titelrolle angenommen in dem Softcore- Schocker „Tolerator III – jetzt erduldet er alles“?

 

Das passt doch auch für uns hier im Kontext des PUEG etc. pp.! 😉

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

MikeWHerbs
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High, 

 

wenn der AN alles vorlegt muss der AG das berücksichtigen.

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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letzte Antwort am 03.07.2023 14:00:48 von MikeWHerbs
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