Die Mandanten drängeln, dass sie die Prämie jetzt schon im Oktober zahlen wollen, was ja grundsätzlich für die Mitarbeiter schön ist, aber eine gesetzliche Regelung gibt es ja offiziell noch nicht.
Wie handhabt Ihr das? Oder könnte man die Prämie schon mit in den Lohn reinnehmen?
Moin,
in der heutigen Ausgabe des Bundesgesetzblattes wurde das Gesetz noch nicht mit verkündet. Somit gilt die Steuerbefreiung noch nicht.
Wenn die Auszahlung des Oktober-Lohns erfolgt, bevor das Gesetz verkündet wurde, muss man bei einer Prüfung damit rechnen, dass vom Prüfer Lohnsteuer bzw. Sozialversicherung nachgefordert wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Nur weil Mandanten drängen, ist das kein Grund das im Lohn mitabzurechnen.
Wie beraten die Mandanten und sollten versuchen Schaden von Ihnen abzuwenden, der Schaden ist dann da wenn zu früh abgerechnet wird. Zudem verstehe ich nicht warum Mandanten das überhaupt schon im Oktober unbedingt haben wollen.
Ich gehe zwar davon aus , das dies noch im Oktober verkündet wird, sollte das aber der 31.10. sein gilt das Gesetz erst ab dem 1.11. und damit frühestens in der Novemberabrechnung solange werden sich die Arbeitgeber gedulden müssen.
Ok, ich danke Euch für die schnelle Rückmeldung.
Es ist wirklich sehr anstrengend die Mandanten dahingehend immer zu beraten, dass wir mit der Zahlung noch waren müssen.
Da in den Medien schon verkündet wird, dass die Prämie beschlossen wurde. Die Mandaten wissen ja nicht, dass es gesetzlich noch nicht geregelt ist und wir dazu auch noch keine genauen Informationen haben.
@Uwe_Lutz wo genau schauen Sie da nach? Also auf welcher Webseite?
@bodensee schrieb:
... Zudem verstehe ich nicht warum Mandanten das überhaupt schon im Oktober unbedingt haben wollen....
Vielleicht, weil deren Arbeitnehmer seit der Pressekonferenz drängeln?
Dazu kenne ich mehrere Firmen, die eine solche Inflationsprämie im September versteuert & verbeitragt auszahlen mussten. Die hätten dies natürlich auch lieber ohne Steuern und Beiträge getan.
Ich weiß zwar nicht wo @Uwe_Lutz nachschaut ich würde hier :
Bundesgesetzblatt (bgbl.de) nachsehen.
Nun dann muss den drängelnden Arbeitnehmer erklären warum das nicht geht, bzw. was der Spass kostet wenn man das versteuert und verbeitragt Netto 3.000 machen dann als Arbeitgeberbelastung problemlos 6000 EUR je Kopf aus und das will Arbeitnehmer ? Das sind schon bei 10 AN 60.000 EUR anstatt 30.000.
Daher gilt auch hier Kommunikation und im Zweifel hätte ich das dann über Darlehen in Höhe von 3.000 EUR gelöst die dann nachher verrechnet werden.
Das sind zum Teil die privaten wie die öffentlichen Medienhäuser.
Wer Viel mehr dazu beitragen dürfte sind die Tiktoker und vermeidlichen Experten die sich darum treiben.
Was da steuerrechtlich und SV-rechtlich vom Stapel gelassen wird.....
"Der Mann verkauft seine Hälfte des Hauses an seine Frau. vergibt Ihr dafür einen Kredit zu 10% Zinz welcher nicht getilgt werden muss nur Zinsdienst. Damit Fallen auf die 10% Zins nur 25% Kapitalertragssteuer an. Nicht die Einkommensteuer." Das war die Kernaussage eines TikTok Videos, meine Tochter hat mir das gezeigt.
Zu den 3.000 Euro Prämie habe ich einen jungen Mann gesehen der behauptete das AG die Prämie auszahlen müssen...
Wenn da Chefs von Ihren Arbeitnehmern auf Grund deren HalbWissen / falscher Informationen bedrängt werden schlägt, dass auf die Kanzleien und Berater durch.
Das Gesetz soll doch rückwirkend gelten zum 01.10.2022 gelten. Weiterhin kann man das kommunizieren und dann mit dem Novemberlohn abrechnen über eine Wiederabrechnung.
Nein das Gesetz tritt in Kraft 1 Tag nach dessen Verkündung.
Der 01.10.2022 betrifft nur die Umsatzsteuersenkung auf Gas. Dies wurde hier schon eine Seite vorher geschrieben.
@jjunker schrieb:Zu den 3.000 Euro Prämie habe ich einen jungen Mann gesehen der behauptete das AG die Prämie auszahlen müssen...
Na ja, bei der EPP war das ja im Prinzip so: Der Arbeitgeber bezahlt und hat das vorher vom Finanzamt erstattet bekommen.. Jetzt sind es eben 3.000 statt 300, das ist die Inflation 🙂 Dass so (falsch) gedacht wird, ist leider nachvollziehbar.
Aber es besteht der kleine Unterschied jetzt bezahlt der AG 100% zahlt 30% ( Kap.ges.) oder 50% weniger Steuern bleiben aber mind. 50% am AG hängen.
Das sind dann immerhin bei 10 AN 15000 EUR mancher AG kann nicht manch andere wollen nicht, ist ja auch kein Kleingeld.
@bodensee derjenige der ohne sich selber einschränken oder den Fortbestand des Betriebs gefährdend kann sollte aus moralischer Sicht auch. Echte gelebte Solidarität.
Es gibt aber auch genug die können nicht. Damit wären wir wieder bei dem sozialen Aspekten...
@bodensee schrieb:Aber es besteht der kleine Unterschied jetzt bezahlt der AG 100% zahlt 30% ( Kap.ges.) oder 50% weniger Steuern bleiben aber mind. 50% am AG hängen.
Wenn der Arbeitgeber schon keine Steuern mehr zahlen muss, weil der Gewinn nicht ausreicht, spart er auch keine Steuer....
Dann kann er auch keine 3000 EUR bezahlen.
Allerdings kenne ich derzeit exakt Null Arbeitgeber die keine Steuern bezahlen.
@bodensee schrieb:Aber es besteht der kleine Unterschied jetzt bezahlt der AG 100% zahlt 30% ( Kap.ges.) oder 50% weniger Steuern bleiben aber mind. 50% am AG hängen.
deswegen auch der Zusatz (falsch) 😉
Aber auch die Umsetzung ist falsch: Richtiger wäre eine Erhöhung des Grundfreibetrages (wegen gestiegener Energiekosten und Inflation) und die bessere Ausgestaltung des Übergangsbereichs (früher Gleitzone). Das wäre dann systemgerechter.
Ich glaube nicht das es hier ein richtig oder falsch gibt.
Falsch ist sicherlich die Gießkanne die AG denen es gut geht werden das natürlich nützen. Die denen es schon schlecht geht werden es sich nicht leisten können und können natürlich keine Steuerersparnis dagegen rechnen.
Erhöhung Grundfreibetrag profitieren wenn auch unterschiedlcih auch wieder alle , Gleitzone wurde ja gerade ausgedehnt auf 1600 , das pot. Defizit in den Sozialkassen tragen via Solidarprinzip wieder alle Steuerzahler (zumindest letztendlich zuerst die Beitragszahler aber das Defizit gleicht in aller Regel der Bund wieder aus).
Vater Staat via Direktzahlung kriegt der nicht digitalisierte Staat nicht hin mangels Bankverbindungen Datenschutz und Steuergeheimnis zudem derzeit Beschränkung auf max. 100.000 Überweisungen pro Tag. Bei Direktzahlung muß dann aber auch wieder jemand prüfen wer soll wer braucht wer nicht und die Entscheidungen soll wie getroffen werden ?
Aus meiner Sicht ein ziemliches Dilemma und daher auch die entsprechnden pol. Antworten die ja nach Position immer falsch oder unbefriedigend sind.
@bodensee schrieb:Erhöhung Grundfreibetrag profitieren wenn auch unterschiedlich auch wieder alle ,
Ist ja auch richtig. Wenn die Politik die gewaltig erhöhten Energiekosten nicht durch eine Erhöhung des Grundfreibetrages schon 2022 berücksichtigt, wird das Verfassungsgericht das monieren. Und dann gibt es auch für die Empfänger der 3.000 € noch einen Nachschlag.
Gehört zwar nicht unmittelbar zum Thema, aber dennoch kurz hier zur Gaspreisbremse
Die Leute sind nun seit September am Sparen, weil es kälter geworden ist und/oder ergreifen Maßnahmen, um Gas zu sparen. So habe ich bspw. in zwei Kanzleiräumen Infrarotheizungen installiert, um den Gasverbrauch erheblich zu senken.
Via Smart-Thermostaten kann ich gut sehen, was, wann, wieviel heizt und Gas wird morgens an sich nur zugeschaltet um eine Temperatur-Level zu erreichen, welches durch die IR gehalten wird.
Soweit so gut und nun spare ich, auf Stromkosten, natürlich erheblich Gas.
Die Strompreisbremse kommt dann nächsten März und soll für 14 Monate gelten, also über den Winter 2022/23 bis Ende Mai 2024.
Hierfür ist dann der Vorjahresvergleich maßgebend und um zum Sparen zu animieren, werden nur 80% des Gases preisgedeckelt.
Wer mehr verbraucht, zahlt alles darüber zum Marktpreis.
Nun spare ich ja schon fleißig und nächstes Jahr ab September kommt dann meine heutige Sparmaßnahme als Bumerang zurück, weil ich ja deutlich weniger Gas über den Winter verbrauche, sinkt auch die Bemessungsgrundlage für die 80%-Grenze (Deckeltarif) deutlich ab.
Insofern bin ich ja quasi gezwungen, den Gasverbrauch für die kalten Monate nicht einzusparen, damit sich meine Bemessungsgrundlage für meinen Deckeltarif nächstes Jahr nicht zu weit reduziert.
Das ist doch Humbug und kurzsichtig . . .
. . . und dann schnappte ich gestern noch auf, dass hier mal wieder das Gießkannenprinzip vorherrscht und auch Leute mit Subventionen erreicht werden, die das nicht benötigen.
Im Prinzip sollten die Subventionen nur die Leute bekommen, die auf Grund ihrer Einkommenssituation keine oder nur wenig Einkommensteuer bezahlen müssen, denn wer Steuern zahlen kann, braucht auch keine Unterstützung.
Im Grundsatz nicht ganz verkehrt.
Wenn man denkt, die Energiepreispauschale sei ein schnell dahingeworfenes, unausgereiftes Produkt, der merkt mit der Inflationspauschale, dass es noch einfältiger geht.
Kaum hat man diese Gedanken "runtergewürgt", kommt Gaspreisbremse und Zahlung des Abschlages für Dezember ums Eck.
Aus oben geschildertem Sachverhalt lässt sich nun auch ableiten, warum die Gaspreisbremse erst im März 2023 kommen soll . . . der Winter 22/23 wird für Einige sicher sehr, sehr hart werden.
edit: Dieses Rufen nach Erhöhung des Grundfreibetrages und verschieben der Progressionszone ist doch nicht zielführend, wenn Leute ohne oder geringes Einkommen nicht mehr heizen können und/oder der Einzelhändler Verluste wegen den Energiekosten einfahren muss, interessiert ihn doch die Steuer nicht mehr . . .
Wie wäre es den Spieß umzudrehen? Nicht durch Entlastungen sondern direkte Leistungen den sozialen Frieden sichern.
Eine Erhöhung des Kindergeldes, Erhöhung der staatlichen Zulagen für Schulspeisungen, Erhöhung der staatlichen Zulagen für Suppenküchen,....,.... wenn man über die Steuerschraube entlastet müssen es alle bekommen, auch die denen es verhältnismäßig gut geht und wo es nur der Besitzstandswahrung dient.
Wenn man auf der anderen Seite sicherstellt dass niemand unter/mangelernährt ist und sauber gekleidet sein kann kostet das weniger. Wer die Hilfe dann nicht in Anspruch nimmt dem geht es nicht schlecht genug und oder hat falschen Stolz.
Wenn meine 3 Kinder für weniger Geld / umsonst in den jeweiligen Betreuungseinrichtungen essen könnten würde das meinen Geldbeutel auch entlasten. Wenn meine Große aus falscher Scharm nicht in die Schulkantine gehen wollen würde wäre das nicht mein Problem.
Hallo zusammen,
nebenbei, ich habe gerade bei tagesschau.de gelesen, dass hier der Verbrauch für 09/2022 zugrunde gelegt wird.
...aber das ist hier falsch in diesem Chat würde ich mal sagen 😉
Bei der Inflationsprämie frage ich mich, warum Arbeitnehmer (schon fast frech) bei einer freiwilligen Prämie drängeln.
Da kann ich doch nur froh sein, wenn mein Arbeitgeber etwas zahlen wird. Ich kann viele Firmen verstehen, die sich das im Moment nicht trauen werden!
Über den Sinn und Unsinn der Entscheidungen der Regierung will ich mal nichts sagen... 🤔
@bodensee schrieb:Dann kann er auch keine 3000 EUR bezahlen.
Allerdings kenne ich derzeit exakt Null Arbeitgeber die keine Steuern bezahlen.
Ich schon, wenn wir nicht von USt reden. 😉 Trotzdem wäre es rein theoretisch möglich, dass die EUR 3.000,00 bezahlt werden. Käme ja auch noch auf die Anzahl der Arbeitnehmer an.
Man muss ja noch zwei Dinge bedenken, die Arbeitgeber, die es sich am ehesten leisten können, sparen mit die meisten Steuern - zumindest, wenn sie die Steuern nicht irgendwie vermeiden - und haben dann auch noch bei den Arbeitnehmern den Wettbewerbsvorteil, wenn es um Bewerber geht.
Hallo Community,
im Hilfedokument 1025136 finden Sie Informationen über die Inflationspauschale.
Eine Programmlösung wird in diesem Dokument ergänzt, wenn diese und alle dazu notwendigen Gesetzgebungen feststehen.
@Gizmo schrieb:Hallo zusammen,
nebenbei, ich habe gerade bei tagesschau.de gelesen, dass hier der Verbrauch für 09/2022 zugrunde gelegt wird.
...aber das ist hier falsch in diesem Chat würde ich mal sagen 😉
Nun, dann bin ich ja mal froh, dass ich im September nicht gespart habe 😉 .
Ach so, ich habe da ja gar nicht heizen müssen.... Das macht das Ganze ja noch irrer.
Wenn der Abschlag erst im Oktober (ENBW) oder gar bei regelmäßigen Erhöhungen beim Grundversorger, erst im Januar massiv erhöht werden ?!
Ich bin da mal sehr gespannt, ob die Gaspreisbremse ein ähnliches Schicksal, wie die Gasumlage erfährt.
@deusex schrieb:
Das ist doch Humbug und kurzsichtig . . .
Oh. Das glaube ich mal nicht. Und wer sich insgesamt mal mit den Dingen beschäftigt, an deren "Konstruktion" Christian L. beteiligt ist, wird vermutlich zu dem selben Ergebnis kommen, wie ich: Ich unterstelle hier Vorsatz.
Hier muss ich mich mal selber korrigieren.
Es geht um den Abschlag, der im 09/2022 zugrunde lag und nicht der Verbrauch. Also egal, ob man gespart hat oder nicht, der Abschlag in dem "Stichmonat" zählt.
Haben also die, die den Abschlag freiwillig in Erwartung der Gasumlage erhöht haben, dann ein höheres Freikontingent...? 😉
Solche Threads ufern immer aus, aber es fällt manchmal schwer, nicht vom Thema abzuweichen.
Hallo,
ich verstehe "den Verbrauch, der dem Abschlag September zugrundelag" eher so, dass der vorhergehende Jahresverbrauch, der die Basis für die derzeitigen Abschläge gebildet hat, die Bemessungsgrundlage ist.
Das ist nicht immer die Grundlage für den Abschlag.. kenne welche, die zahlen das doppelte und fahren mit der erstattung im folgej in den urlaub..
Das sind dann die jenigen welche das Geld nicht liegen sehen können oder?