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IfSG Kinderbetreuung Erstattung

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letzte Antwort am 25.01.2022 21:55:56 von t_r_
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Theo1
Einsteiger
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Hallo,

habe eine Frage zum Kinderkrankengeld, Erstattung über IfSG.

Über Lodas wird IfSG abgerechnet und der Mitarbeiter bekommt dadurch gekürztes Entgelt. Buchung im Rechnungswesen auf Forderungen IfSG. 

Der Arbeitgeber beantragt über die Registrierung die Erstattung des Entgeltausfalls. Buchung bei Zahlungseingang gegen das o.g. Forderungskonto . 

Die Erstattung müsste aber dann noch dem Mitarbeiter überwiesen werden , oder? Da er ja den Entgeltausfall hatte? Ist dieser Ablauf richtig? 

Wohin wird dann die Überweisung gebucht?

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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172 Mal angesehen

Hallo,


bei der Abrechnung einer Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 56 bekommt der Arbeitnehmer grundsätzlich die Auszahlung der Entschädigungszahlung über den Arbeitgeber. 


Über die Auswertung 447 können Sie sich den Betrag von der entsprechenden Gesundheitsbehörde zurück erstatten lassen.


Informationen zur Entschädigungszahlung finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gültig ab 31.03.2021


Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die zuständige Gesundheitsbehörde.

 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Theo1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Durch die Lohnabrechnung wird ja erst mal das Nettogehalt gekürzt. 

Dann reicht der Arbeitgeber die Erstattung über die Auswertung 447 ein.

Aber meine Frage,  wie bekommt der Arbeitnehmer dann den Ausgleich,  der ja bei der Lohnabrechnung angezogen wird wieder erstattet? Dann , wenn der AG die Entschädigung erstattet bekommen hat?

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

 

der Arbeitgeber geht in Vorleistung (§56 Abs. 5 IfSG) und hofft, dass die Behörde schnell und korrekt auszahlt. 

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 25.01.2022 21:55:56 von t_r_
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