Ich habe hier zwei Arbeitnehmer mit identischen Abrechnungsdaten, identisches Brutto, Beschäftigungszeitraum und trotzdem werden bei Teilmonaten unterschiedliche beitragspflichtige Einnahmen berechnet.
Allerdings nur im Eintritts- und Austrittsmonat.
Bei vollen Monaten ist die Berechnung identisch.
Die Lohnarten sind zwar ungleich, beruhen aber auf der identisch konfigurierten selben Stammlohnart.
Auch eine Nachberechnung des Beschäftigungszeitraums mit Lohnartenänderung ergab keine Neuberechnung.
Kürzungsformeln sind identisch, seit Jahren unverändert.
Falls jemand eine Idee hat, was der Grund für die unterschiedliche Berechnung sein kann oder wo ich nochmal gucken sollte, immer her damit.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Schräg ...
Mal absolut unrein in´s Blaue geschossen: Liegen innerhalb des Kalenderjahres indentische Einkünfte (vielleicht Einmalbezüge?) vor? Ich weiß nicht, ob die Vormonatswerte bei der Berechnung des laufenden Monats eine Rolle spielen?
VG
Mein erster Gedanke wäre tatsächlich, dass du einen der beiden mal auf die andere Lohnart umschlüsselst und schaust, ob der Unterschied bleibt. Wenn nicht, liegt es wohl doch an der Lohnart, sonst in der Person.
Ansonsten sind mir gerade nur die Geburtsjahre aufgefallen.
Das ist echt schon merkwürdig.
Laut Rechner der AOK Niedersachsen stimmt die Abrechnung mit den 537,40 EUR überein.
Warum bei der zweiten Abrechnung nun ein anderer Wert rauskommt ist echt fraglich.
Gleiche Krankenkassennummer? Oder eventuell doppelt angelegt?
Hm, die Umrechnungsformeln für Teilmonate sind bei beiden AN identisch eingestellt?
Evtl. auf den Umrechnungsformeln mal ein Änderungskennzeichen setzen und noch mal probieren?
@lohnexperte schrieb:
Liegen innerhalb des Kalenderjahres indentische Einkünfte (vielleicht Einmalbezüge?) vor? Ich weiß nicht, ob die Vormonatswerte bei der Berechnung des laufenden Monats eine Rolle spielen?
Alle Monate wurden mit identischem Brutto abgerechnet. Keine Einmalzahlungen.
@rschoepe schrieb:Mein erster Gedanke wäre tatsächlich, dass du einen der beiden mal auf die andere Lohnart umschlüsselst und schaust, ob der Unterschied bleibt. Wenn nicht, liegt es wohl doch an der Lohnart, sonst in der Person.
Ansonsten sind mir gerade nur die Geburtsjahre aufgefallen.
Hab ich gemacht. Hat nichts geändert.
Ja, irgendwas in den Personenstammdaten. Das Geburtsdatum hat ja aber keine Auswirkung auf die Berechnung der beitragspfl. Einnahme.
@Claudia- schrieb:Das ist echt schon merkwürdig.
Laut Rechner der AOK Niedersachsen stimmt die Abrechnung mit den 537,40 EUR überein.
Hab ich mit dem TK Rechner auch so gesehen.
Warum bei der zweiten Abrechnung nun ein anderer Wert rauskommt ist echt fraglich.
Gleiche Krankenkassennummer? Oder eventuell doppelt angelegt?
Nein, die AOK gibts auch nur einmal.
@hexhex schrieb:Hm, die Umrechnungsformeln für Teilmonate sind bei beiden AN identisch eingestellt?
Evtl. auf den Umrechnungsformeln mal ein Änderungskennzeichen setzen und noch mal probieren?
Änderungskennzeichen gesetzt. Keine Änderung zu sehen.
Gäbe es da einen Unterschied, wäre doch aber schon das Teilbrutto unterschiedlich berechnet.
Steht auch bei beiden auf Gemäß Mandantendaten.
Ist bestimmt was ganz doofes...🙄
@pogo schrieb:Änderungskennzeichen gesetzt. Keine Änderung zu sehen.
Gäbe es da einen Unterschied, wäre doch aber schon das Teilbrutto unterschiedlich berechnet.
Naja, ich bin nicht sicher, ob die Berechnung des beitragspflichtigen Entgelts irgendwie immer auf 30 Tage rechnet, während das Teilbrutto je nach Einstellung ja unterschiedlich ausfallen kann.
Ist bestimmt was ganz doofes...🙄
Vermutlich 😄
Hm, mal bei beiden Mitarbeitern die gleiche Krankenkasse hinterlegt und getestet?
@hexhex schrieb:
Hm, mal bei beiden Mitarbeitern die gleiche Krankenkasse hinterlegt und getestet?
Die sind doch beide mit AOK Nds gerechnet.
Ne wirkliche Idee habe ich aber auch nicht - ist ja schon alles geschrieben.
Ich würde noch mal mit Änderungskennzeichen in der Umrechnungsformel gesondert die Abrechnung mit 1/96 anstossen (auch wenn ich fürchte, das wird nichts).
@Uwe_Lutz schrieb:Die sind doch beide mit AOK Nds gerechnet.
Ups, sorry, das hatte ich irgendwie falsch abgespeichert 🙈
Ansonsten fällt mir grad noch ein: Mehrfachbeschäftigung gecheckt?
Hallo,
der Fehlerhafte müsste EUR 651,50 verdient haben, damit EUR 517,32 beitragspflichtig für den Arbeitnehmer wären. Dann passt aber der Arbeitgeberanteil nicht.
Wo hier eine Schlüsselung solch eine Abweichung auslösen soll, wäre mir echt schleierhaft.
Aus meiner Sicht ist das ein SK wert, vielleicht ist es auch ein Fehler im System.
Viele Grüße
Thomas Reich
Sind eventuell Vorarbeitgeberwerte hinterlegt die das beeinflussen könnten?
Vielleicht mal alle elektronischen Rückmeldungen seit Eintritt bei den beiden checken. Vielleicht kam da ja mal was, was irgendwo vielleicht einen Einfluss haben könnte.
Ansonsten glaube ich auch an einen BUG. Dies kann dann aber wirklich nur DATEV lösen.
Wenn eine Lösung bekannt ist, dann lass uns das gerne wissen.
Hätte man jetzt nicht zwei identische Abrechnungen wäre das ja nicht mal aufgefallen. Erst der Betriebsprüfer hätte dann wahrscheinlich den Fehler festgestellt und man selbst hätte dagestanden wie ein Anfänger.
Hallo @pogo,
um das eingehender prüfen und Ihnen weiterhelfen zu können, müssen wir uns Ihre Abrechnungsdaten ansehen. Wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
@Claudia- schrieb:
Wenn eine Lösung bekannt ist, dann lass uns das gerne wissen.
Die Lösung hätte ich ganz auch gern. Habe gestern abend ebenfalls diverse Berechnungen angestellt (LOVOR, Midijob-Rechner der DRV [gibt sogar eine ganz wilde XLS-Datei], diverse Rechentools von KK), aber auch keine Lösung gefunden. 🤔
Bin zwar auf einen ähnlichen Wert wie @t_r_ gekommen (bei mir waren es ca. 29 Euro Unterschied beim hochgerechneten Brutto), aber das hilft ja nicht weiter. Mensch @pogo, das ist ja spannender als das Gewinnspiel nebenan! 😆
Voll der Lohn-Krimi!
Der Unterschied zwischen beiden im SV-Brutto sind 6,66 EUR... 1 % vom Gesamtbrutto...
das ist kein Zufall!
@ulli_preuss schrieb:
Mensch @pogo, das ist ja spannender als das Gewinnspiel nebenan! 😆
Dem stimme ich zu. Bin auch auf des Rätsels Lösung gespannt 😀
Hallo @NinaJ ,
@NinaJ schrieb:
Der Unterschied ... sind 6,66 EUR...
das ist kein Zufall!
Danke für den Hinweis! Der Teufel steckt hier im wörtlichen Sinne im Detail! Es gibt also doch mehr zwischen (Datev-)Himmel und Erde ...
Wer hat Erfahrung mit Auspendeln, Gläserrücken, Tarotkarten oder kann hilfsweise das Medium befragen? Leider haben wir gerade keinen Vollmond ...
😂
Viele Grüße und uns allen eine Offenheit für Vorgänge, die über schnöde Zahlen hinausgeht!
@NinaJ schrieb:Voll der Lohn-Krimi!
Der Unterschied zwischen beiden im SV-Brutto sind 6,66 EUR... 1 % vom Gesamtbrutto...
das ist kein Zufall!
Ei der Deibel! 😂
@pogo hat eine schwarze Katze als Bild.
Der Gesamtlohn beträgt auch 666.
Wirklich... kein Zufall. Warum nur ist der Firmenname ausgeGraut.
@t_r_ schrieb:
Wirklich... kein Zufall. Warum nur ist der Firmenname ausgeGraut.
Wahrscheinlich die Luzi Fair GmbH ... 🤔 😆
... und wenn wir uns dann noch der symbolischen und/oder mystischen Bedeutungen der betroffenen Personalnummern widmen, kommen wir in Teufels Küche ...
Lieber @pogo , ich hoffe, Sie sehen uns die Albernheiten ob der Thematik und der fortgeschrittenen Arbeitswoche nach! 😉 Aber Dummquatsch muss auch mal sein, vor allem bei dieser Steilvorlage(n).
Wir hoffen mit Ihnen auf Erleuchtung!
Viele Grüße und weiterhin frohen Mut!
Könnte es mit dem Alter der Mitarbeiter zu tun haben?
Es liegt übrigens nicht am 666 Brutto. 😈
Im April sind es 633.
Seit es die beitragspflichtige Einnahme gibt, tauchen die Unterschiede bei Teilmonaten auf.
Die Formel ist doch aber nur entgeltabhängig.
@lohnexperte schrieb:
Lieber @pogo , ich hoffe, Sie sehen uns die Albernheiten ob der Thematik und der fortgeschrittenen Arbeitswoche nach! 😉 Aber Dummquatsch muss auch mal sein, vor allem bei dieser Steilvorlage(n).
Ja, muss sein. 👍 Seh ich auch so, besonders in diesem Fall.
Aber das Sie....ich weiß nicht, wie ich damit umgehen soll. 🤡
@K_Wolf schrieb:Könnte es mit dem Alter der Mitarbeiter zu tun haben?
In der SV eher nicht und 1970 geboren ist ja nicht soooo alt.
Haben Sie mal versucht, dass mit einem weiteren Mitarbeiter nachzustellen? Oder einem Testmandanten?
@pogo schrieb:
Aber das Sie....ich weiß nicht, wie ich damit umgehen soll. 🤡
Ganz entspannt; der Mensch hinter dem "Sie" wird kein anderer, wenn man ihn duzt ;).. Und da ich selber großen Wert darauf lege, selbst zu entscheiden, wer mich duzt, würde es mir im Leben nicht einfallen, Sie unbekannter Weise zu duzen. (auch wenn das allgemeine Forenrgeln sein sollten ...)
Ich bleibe (solange wir das nicht individuell geklärt haben - früher gab es da das mit gekreuzten Armen gemeinsam einen Schnaps trinken und dann Handschütteln und Küsschen auf die Wange - welch schönes Ritual) beim Sie; aber fühlen Sie sich gerne geduzt! 😉
Liebe Grüße! 🙂
EDIT: @pogo ENTSCHULDIGE bitte : Wir waren im April 2024 im Rahmen einer PN schon beim "du"; ich habe leider den Überblick verloren; wahrscheinlich, weil kein Schnaps im Spiel war. 😉
DATEV hat eben das 1. Türchen aufgemacht und das Problem präsentiert:
Bei der Abrechnung mit 517,32€ beitragspflichtiger Einnahme (also der falschen Abrechnung) war bei den Einstellungen der Verpflegungslohnart bei den Festbezügen "Teilmonat nicht kürzen/Ausfallmonat kürzen" eingestellt.
Obwohl hier kein Ausfallmonat vorliegt, wurde für die Berechnung der SV-Beiträge doch ein wenig gekürzt, was natürlich falsch ist.
Bei der richtigen Abrechnung war "Teilmonat nicht kürzen/Ausfallmonat nicht kürzen" eingestellt.
Dieser kleine Unterschied ist mir auch nicht ins Auge gesprungen. Die Verpflegung wurde ja korrekt nicht gekürzt, wie es eingestellt war.
Eine Probeabrechnung mit geänderter Kürzungsformel brachte das richtige Ergebnis.
Die Entwicklung wird informiert. Mit einer schnellen Korrektur sollte man aufgrund des Jahreswechsels aber eher nicht rechnen.
Na da muss man erstmal darauf kommen.
Vielen Dank für die Information.
Wer kommt denn für solch falsche Abrechnungen im Rahmen eine BP auf?
Da hängt ja dann ein Rattenschwanz hinten dran.
Hier stelle ich mir die Frage, merkt ein Betriebsprüfer das überhaupt.
Und falls ja, Höhe sichten und schauen bei wie vielen der Fehler ist, dann das ganze aufgrund der Minihöhe untern Tisch fallen lassen.
Lässt sich der Prüfer nicht drauf ein, müsste m.E. DATEV haften, denn eine Fehlerfassung liegt ja nicht vor.
Das ist ja eine ganz wilde Geschichte. Danke fürs Mitteilen der Lösung. Ich hoffe mal, für so einen sachdienlichen Hinweis gibt's von DATEV ein Extra-Gebinde Lebkuchen! 😋