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Hinweis für KUG-Bezieher auf Entgeltabrechnung

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letzte Antwort am 22.12.2021 15:01:47 von Jacqueline_Schön
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mico
Beginner
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Liebe Community,

 

wir haben ca. 100 Beschäftigte. 75% waren 2021 in Kurzarbeit. Diese Mitarbeiter möchte ich auf der Lohnabrechnung Dezember 2021 auf die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung hinweisen. Ist es möglich die restlichen 25% auszuschließen. Oder muss ich für jeden einzelnen den Hinweis einpflegen?

 

VG Michaela Colak

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Meines Wissens nach geht es nur einzeln oder für alle gesamt. Ich an Ihrer Stelle, würde das für alle abdrucken lassen und den Hinweis entsprechend anpassen. "Sollten Sie im laufenden Jahr Kurzarbeitergeld erhalten haben...." oder so ähnlich.

MfG
T.Kahl
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mico
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Schön wäre es, wenn man eine Möglichkeit hätte, die nicht betroffenen Mitarbeiter auszuschließen. Vielleicht kann diese Idee für künftige Programmanpassungen aufgegriffen werden.

 

VG und allen ein schönes Weihnachtsfest

 

Michaela Colak

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
78 Mal angesehen

Hallo Frau Colak,


vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag.


Sie können sich darauf verlassen, dass die Anregungen unserer Mitglieder bei der Konzeption und Weiterentwicklung der Programme von entscheidender Bedeutung sind.


Wir bitten Sie um Verständnis, dass einzelne Forderungen, die für sich betrachtet sinnvoll sind, nicht immer zeitnah umgesetzt werden können.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.12.2021 15:01:47 von Jacqueline_Schön
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