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Hinweis #LN12221 Fahrtkostenzuschuss LuG

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letzte Antwort am 24.11.2022 11:11:13 von Claudia-FU
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t_schlicht
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

 

ich komme mit dem o.g. Hinweis nicht weiter und bitte um Hilfe.

 

t_schlicht_0-1665655715837.png

 

Das ist der Hinweis welcher mit bei der Abrechnung eines Mitarbeiters angezeigt wird. Die Kosten für den ÖPNV sind niedriger (Jobticket) als die Fahrtkosten welche ausgezahlt werden. Wie muss ich jetzt vorgehen, dass der Hinweis nicht mehr angezeigt wird? Im System habe ich bereits mehrere Einstellungen versucht, jedoch wird mir der Hinweis weiterhin angezeigt.

 

Vielen Dank für jeden Tipp.

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,


haben Sie die jahresbezogene Günstigerprüfung bereits durchgeführt und festgestellt, dass die Entfernungspauschale günstiger ist?


Falls ja, erfassen Sie die Eingabe "Entfernungspauschale" unter "Ermittlung der Pauschalversteuerung" bereits gültig ab dem Monat 01/2022.


Im nächsten Abrechnungsmonat wird die Hinweismeldung nicht mehr im Verarbeitungsprotokoll ausgewiesen.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
Claudia-FU
Aufsteiger
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Ich stehe bei diesem Fehler gerade auf dem Schlauch. 

 

Der AN hat vom AG die Monatsfahrkarte des öffentlichen Nahverkehrs steuerfrei erstattet bekommen. Die Erstattung ist zusätzlich zum Arbeitslohn monatlich ausgezahlt worden und der AN hat die Fahrkarte dann im Original eingereicht. 

Ab Juli 2022 erhält der AN einen Fahrtkostenzuschuss für die Autofahrten die mit 15 % versteuert werden. Die Monatskarte wird nicht mehr verwendet. 

 

ClaudiaFU_0-1669112873775.png

Alles habe ich entsprechend bei Barlohnzuschuss geschlüsselt

 

Wieso bekomme ich dann diesen Fehler? Ich kann doch gar keinen Vergleich anstellen, das die Fahrkarten doch steuerfrei sind. 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
133 Mal angesehen

Hallo,


haben Sie unter Stammdaten | Besonderheiten | Fahrtkostenzuschuss | Registerkarte „Angaben bei 15% Pauschalversteuerung“ bei „Ermittlung der Pauschalversteuerung“ ein gültig ab 01/2022 gesetzt?


Demnach wird Ihnen diese Hinweismeldung, wie bereits @Nina_Schöneweis geschrieben hat, im nächsten Abrechnungsmonat nicht mehr im Verarbeitungsprotokoll ausgewiesen.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Claudia-FU
Aufsteiger
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Ja habe ich. Dadurch wurde eine Rückrechnung ausgelöst, die ab Juli dann diesen Fehlerhinweis für alle Monate aufführt.  Wenn der Hinweis dann nach der Abrechnung Dezember weg ist, dann ist es ja in Ordnung. 

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letzte Antwort am 24.11.2022 11:11:13 von Claudia-FU
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