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Hier eine Frage zu KUG (nicht Saison-KUG)

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letzte Antwort am 09.11.2023 14:16:01 von platinblond
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Candy
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Hier eine Frage zu KUG (nicht Saison-KUG)
Wie berechnet man KUG im Galabau mit verstätigtem Lohn im Beginn-Monat?
Werden die ggf. vor KUG erarbeiteten Plusstunden mit den KUG-Stunden verrechnet?
Oder werden lediglich die vorm KUG-Zeitraum angefallenen Plus/Minus-Stunden zum Ausgleich verwendet?
Muß man dann das AZK beenden und im Beginn-Monat die zu bezahlende Mindestarbeitszeit kürzen?

K_Wolf
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 11
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Guten Morgen,

ob es beim KUG für Gala-Bau zum restlichen Lohn und Gehalt Besonderheiten gibt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

 

Soweit ich mich entsinne müssen, bevor KUG überhaupt abgerechnet wird, der Resturlaub des Vorjahres, sowie das AZK aufgebraucht sein. Wenn während des KUG Zeitraumes monatlich Überstunden angesammelt werden, müssen diese unbedingt von den KUG-Ausfallstunden abgezogen werden.

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Candy,


grundsätzlich kann das Arbeitszeitkonto (AZK) weiterlaufen.


Es gelten die selben Regelungen wie bei Saison-KUG. Das bedeutet, dass in den Monaten mit KUG kein Aufbau des AZK (per Überstunden) stattfinden darf.


Das AZK kann zur Vermeidung von KUG-Stunden herangezogen werden. Ob diese Stunden vorrangig zur Vermeidung von Kurzarbeit entnommen werden müssen, klären Sie bitte mit der Agentur für Arbeit.


Sofern keine Stunden aus dem AZK entnommen werden sollen, kann die Sollarbeitzeit (welche für das AZK berücksichtigt wird) entsprechen gekürzt werden.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Candy
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Vielen Dank,

 

hilft mir aber leider nicht weiter.

Es geht um verstetigten Lohn Galabau, also die AN bekommen jeden Monat 169 Stunden bezahlt.

Je nach dem, wie sie arbeiten, bekommen sie Stunden aus oder ins AZK.

Gebe ich jetzt KUG-Stunden LA 410 auf ( angeordnet ab 23.10.23), werden die "raufgepackt" und nicht wie beim S-KUG je nach Verfügbarkeit von Guthaben gekürzt.

Die LA 410 kann auch nicht verändert werden.

Wie geht man da denn nun vor?

Danke im Voraus

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Was für ein KUG ist das, wenn es kein S-KUG ist?

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vw
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Hallo Julia,

es gibt ja auch noch das konjunkturbedingte KUG und das Transfer KUG. Wobei bei GALA wundert mich das auch schon, dass es kein S-KUG sein soll ...

Hier müsste sich die TEin vielleicht noch einmal erklären.

Gruß, Volker

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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Candy
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Vielen Dank, hilft aber nicht weiter.

S-KUG wird bekanntermaßen vom 01.12. bis 31.03. für witterungsbedingte Arbeitsausfälle gewährt.

Hier handelt es sich um Arbeitsausfall der durch weggebrochene Aufträge entstanden ist.

Beim S-KUG wird immer alles richtig berechnet.

Nur hier wird die Lohnart 410 von allen anderen Bedingungen ausgeklammert und zusätzlich berechnet, was ja nicht richtig ist. Bei verstetigtem Lohn werden ja grundsätzlich nur die vereinbarten Stunden gemäß Jahresarbeitszeit bezahlt.

Kennt das wirklich Niemand?

LG Candy

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn der GaLa-Mandant keine Winterbeschäftigungs-Umlage zahlt, hat dieser auch keinen Anspruch auf S-KuG, sondern nur auf KUG.


Das AZK wird nicht automatisch zur Vermeidung von KUG abgebaut. Sie müssen in diesem Fall die Stunden aus dem Arbeitskonto manuell nehmen (anstatt KUG buchen) oder für die KUG-Stunden keine Zeiten erfassen, damit diese Fehlzeiten vom AZK automatisch ausgeglichen werden.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Candy
Beginner
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Nachricht 9 von 11
137 Mal angesehen

Vielen Dank für die Hilfeversuche, aber offensichtlich ist die Fragestellung nicht verstanden worden.

Es geht nicht um S-KUG!

Muß denn das AZK bei verstetigtem Lohn angegriffen werden?

Und wie macht man es dann?

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Candy,

 

rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit der Bundesagentur für Arbeit.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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platinblond
Beginner
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Nachricht 11 von 11
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Dazu bitte mal die Unterlagen von der Arbeitsagentur hinzuziehen.

1. Urlaub ist einzubringen

2. Überstunden sind einzubringen / auch bei Gehalt oder verstetigt.

3. Dann kann KUG abgerechnet werden.
4. Sicherheitshalber mit der Arbeitsagentur klären ob nicht doch S-KUG angesetzt werden muss
(Zur Sicherheit bei der Soka-Bau Negativbescheid anfordern, den brauch man dann wieder bei der AA)

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letzte Antwort am 09.11.2023 14:16:01 von platinblond
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