Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ein Mandant beschäftigt eine Minijobberin mit Aufstockung zur RV.
MA hat eine Hauptbeschäftigung.
Nun habe ich mich informiert, dass die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in dem Minijob nicht berücksichtigt werden muss, wenn MA durch die Hauptbeschäftigung über die 175 Euro kommt.
Wie gebe ich das in der unten gezeigten Maske ein?
Haken bei Mehrfachbeschäftigung?
Das Kennzeichen ist ja weggefallen und war doch auch nur bei einer zweiten Hauptbeschäftigung auszuwählen oder?
Ich danke euch für eure Hilfe.
LG Sabrina
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn der hier einzutragene Minijob geringer wie 175 ist, dann Mehrfachbeschäftigung und das dort erziele Entgelt eintragen. ansonsten würde hier der Mindestbeitragsatz abgerechnet werden.
P.S.: Er muss mit beiden Minijobs über 175 Euro kommen. Also nicht zwangsweise bei einem. Gilt bspw wenn er 2 x 100 Euro hat ebenso.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja, der Minijob ist unter 175 Euro.
Unter dem Punkt: " Laufendes Entgelt aus anderen Beschäftigungsverhältnissen" trage ich das Brutto aus der Hauptbeschäftigung ein, richtig?
Tut mir leid für die blöde Frage.
Liebe Grüße
ja
Vielen Dank!